Auf vier Euro je Hektar wird der Wildschadenersatz begrenzt. Foto: DJV Foto: Schwarzwälder-Bote

Hauptversammlung: Wildschadenersatz auf vier Euro pro Hektar begrenzt / Pachtpreis liegt bei 4,50 Euro

Schenkenzell (lh). Die Jagdgenossenschaft Schenkenzell hat in ihrer Versammlung die Jagdbezirke zum 1. April auf die Dauer von zehn Jahren neu verpachtet. Diesem Vorschlag stimmten Gemeinderat und Ortschaftsrat zu.

Nach Auskunft von Bürgermeister Thomas Schenk hat die Jagdgenossenschaft am 6. Dezember 2016 und am 2. Februar 2017 getagt. Ein zweiter Termin sei deshalb fällig geworden, weil die Jägerschaft mit dem festgelegten Pachtpreis von fünf Euro je Hektar nicht einverstanden gewesen sei. Der von den Jägern vorgeschlagene Betrag von 4,50 Euro je Hektar sei nach längerer Diskussion akzeptiert worden. Bedingung der Jagdgenossen sei jedoch, dass sich der Verbiss in den betroffenen Jagdbezirken in den kommenden Jahren sichtbar verringere und der Verbissstand in den anderen Bezirken gehalten werde. Dies sei von den Jägern zugesagt worden, schilderte der Bürgermeister.

Die Höhe des Wildschadensersatzes werde für den Jagdpächter auf vier Euro je Hektar Jagdfläche pro Jahr begrenzt. Alle weiteren Schäden trage künftig die Jagdgenossenschaft. Um dafür genügend Geld zu haben, werde in diesem Jahr keine Jagdpacht ausbezahlt. Diese Praxis könne auch in den Folgejahren angewandt werden, falls unerwartet hohe Wildschäden zu beklagen seien.

Die Bagatellgrenze für Wildschäden sei auf 50 Euro je Schadensfall festgesetzt worden, der nicht auf ein Grundstück begrenzt sei, sondern auf eine räumlich zusammenhängende Schadensfläche. Die Kosten für Wildschadensverhütungsmaßnahmen und Verbißschutz trage wie bisher der Jäger zu zwei Dritteln. In den Jagdverpachtverträgen werde ein Sonderkündigungsrecht nach Ablauf von fünf Jahren verankert. Beide Parteien könnten dieses Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen. Die Jagdpächter, wenn in zwei Jagdjahren der volle vom Pächter zu leistende Wildschaden angefallen sei.

Pacht- und Arrondierungspachtverträge sollen mit den Jägern Christoph Buchholz, Marco Schmieder (Jagdbezirk I Staufen), Egon Bühler, Hubert Jehle (Jagdbezirk II Holzebene), Heinz Kautzmann, Karl Schmider, Oliver Schmider (Jagdbezirk III Kuhberg) und Stefan Mosler (Jagdbezirk IV Distrikt Kaltbrunn) abgeschlossen werden. Dies gilt entsprechend auch für alle Schenkenzeller Eigenjagden. Den Auftrag hierzu erteilten Gemeinderat und Ortschaftsrat einstimmig an Bürgermeister Thomas Schenk und Ortsvorsteher Gerhard Schmider.

In der Jagdgenossenschaftsversammlung wurde außerdem beschlossen, wie in der laufenden Jagdpachtperiode dem Gemeinderat die Verwaltung der Jagdgenossenschaft Schenkenzell zu übertragen. Die Verwaltungskostenpauschale beträgt pro Jahr 900 Euro (bislang 800 Euro).

Diesem Vorschlag stimmte der Gemeinderat in seiner Sitzung zu und beauftragte gleichzeitig Bürgermeister Thomas Schenk mit der Ausübung der Verwaltungstätigkeit der Jagdgenossenschaft. Diese Vorgehensweise bietet sich an, weil der Gemeinderat als Gremium nicht die einzelnen Aufgaben der Verwaltung der Jagdgenossenschaft übernehmen kann.