Windkraft: Weg für alle Zwecke in den 20 Jahren soll ab dem "Martinshof" verlaufen

Schenkenzell. Für den Bau von zwei Windrädern auf dem "Schmidsberger Platz" beantragte der Investor eine baurechtliche Zufahrt. Hierfür erteilte der Gemeinderat in seiner Sitzung am Mittwoch die Genehmigung.

Ursprünglich wollte die Firma K und S Regenerative Energie aus Seedorf auf dem Höhenrücken Schmidsberger Platz auf der Gemarkungsgrenze von Schenkenzell und Bad Rippoldsau-Schapbach drei Windkraftanlagen bauen. Weil jedoch der Gemeinderat von Schenkenzells Nachbarkommune vehement dagegen ist, konzentriert sich der Investor derzeit auf zwei Anlagen, die auf der Gemarkung Schenkenzell entstehen sollen.

Wie Bürgermeister Thomas Schenk in der Sitzung den Räten erläuterte, seien für das Vorhaben sämtliche naturfachliche und planerische Vorarbeiten nahezu abgeschlossen. Nun beabsichtige der Investor ein Baugesuch einzureichen. Hierfür müsse eine gesicherte und ordnungsgemäße Zufahrt ausgewiesen werden.

Die Firma habe bei der Gemeinde beantragt, die Talstraße ab der Abzweigung "Martinshof" bis Hinter-Kaltbrunn – ab da verläuft die Straße auf Privatgelände des Hauses Fürstenberg – als baurechtliche Zufahrt auszuweisen.

Konkret bedeute dies, dass während der 20-jährigen Laufzeit des Windrades für die Baubehörde eine Zuwegung für alle Zwecke gesichert sei. In einem Schreiben versichere die Firma, nur Fahrzeuge des Normalverkehrs auf dieser Straße für Service- und Wartungsarbeiten einzusetzen und nicht etwa Schwertransporte, Betonwagen oder sonstige Materiallieferungen für die Windkraftanlage, schilderte der Bürgermeister.

Dafür habe das Unternehmen andere Möglichkeiten ausgelotet. Vom Zwieselberg über den Roßberg sollen die Turmbauteile angeliefert werden. Für den Transport von Material wie Beton für die Fundamente soll eine weitere Trasse erschlossen werden.

Bei der Befahrung der Talstraße mit Fahrzeugen unter 7,5 Tonnen Gesamtgewicht sehe er keine Probleme. Passierten jedoch schwere Betonlaster die Straße, stünden die Brücken in Richtung Hinter-Kaltbrunn unter Beobachtung. Auch sei durch die Vielzahl von Betonfahrten mit Straßenschäden zu rechnen, weshalb zuvor eine Dokumentation des Straßenzustands erstellt werden müsse, so Schenk. Ebenso eine Vereinbarung zur Wiederherstellung von Belagsschäden. Die Firma K und S biete der Gemeinde ein Nutzungsentgelt von jährlich 300 Euro an. Letzteres sei jedoch nicht Gegenstand des Antrags des Unternehmens, erklärte Schenk. Bedingung für die Genehmigung einer baurechtlichen Zufahrt seitens der Kommune müsse deshalb sein, dass die Benutzung der Talstraße für Materialanlieferung zum Bau der Anlagen, späterer Umbau, Reparatur oder Rückbau mit dieser Zustimmung nicht verbunden sei. Der Investor werde aufgefordert, rechtzeitig vor Baubeginn der Gemeinde ein Konzept vorzulegen, wie die Anlieferung von schweren Bauteilen erfolgen soll. Dieser Vorgehensweise der Verwaltung befürwortete das Ratsgremium einstimmig.