Der Ortschaftsrat Kaltbrunn hat der Telekom das Einverständnis verweigert, die Notruftelefone beim Kloster Wittichen (Bild) und am Roßbergerhof abzubauen. Foto: Herzog Foto: Schwarzwälder-Bote

Ortschaftsrat verweigern Abbau der öffentlichen Telefone / Notfall durchaus denkbar

Schenkenzell (lh). Die beiden öffentlichen Telefonstellen an der Bushaltestelle Roßbergerhof in Kaltbrunn und beim Kloster in Wittichen darf die Telekom vorerst nicht entfernen. Einstimmig entschied sich der Ortschaftsrat in seiner Sitzung, dem Betreiber das erforderliche Einverständnis nicht zu erteilen.

Nach Auskunft von Bürgermeister Thomas Schenk handelt es sich bei den beiden Anlagen um sogenannte Pflichtleistungsstandorte, die vor 2003 auf öffentlichem Grund erbaut worden und die letzten im Ort seien. Es bestehe eine Vereinbarung zwischen dem Telekommunikationsunternehmen und dem Gemeindetag, wonach die Kommune in diesem Fall einem Abbau zustimmen müsse. Wenn jedoch über mehrere Jahre hinweg niemand mehr diese Telefonstellen nutze, sei die Verweigerung nur schwer zu verteidigen, erklärte der Bürgermeister.

Nach Auskunft von Ortsvorsteher Gerhard Schmider begründe die Telekom ihr Vorhaben damit, weil in den Jahren 2012 und 2013 bei beiden Anlagen nur sehr geringe Umsätze erzielt worden seien und nicht im Verhältnis zu den Kosten für Wartung, Strom, Entstörung und Reinigung stünden. Stimme die Gemeinde einem Abbau zu, werde es keinen Ersatz geben, stellte Schmider klar.

Hauptamtsleiter Bernd Heinzelmann ergänzte, ein weiterer Grund des Betreibers werde in der Gefahr des Vandalismus gesehen, wie es beispielsweise in Schenkenzell schon der Fall gewesen sei. Die Ortschaftsräte wiederum argumentierten, es könne durchaus der Notfall eintreten, bei dem kein Handy-Netz zur Verfügung stehe und ein solches Telefon Leben retten könne. Auch die Möglichkeit, in ein Haus zu gehen, um zu telefonieren, sei nicht besonders groß. Andererseits wisse man nicht, ob und wie viele Notrufe, die kostenlos möglich seien, von den beiden Apparaten abgesetzt worden seien. Die Räte einigten sich darauf, so lange die Zustimmung für einen Abbau zu verweigern, so lange dies die Gemeinde nichts koste.