Dadurch soll die Sanierung gesichert werden / Haus Fürstenberg als Eigentümer beteiligt sich daran

Von Lothar Herzog

Schenkenzell-Kaltbrunn. Für die Sanierung der Roßberg-Kapelle und deren Unterhaltung gründen die Gemeinde und das Haus Fürstenberg als Eigentümer eine Bürgerstiftung. Beide Parteien bringen jeweils 10000 Euro als Grundkapital ein.

Die dringend sanierungsbedürftige barocke St.-Georg-Kapelle auf dem Kaltbrunner Roßberg ist im Besitz des Adelshauses zu Fürstenberg. Nachdem seit Juli dieses Jahres der Zuschussbescheid in Höhe von rund 29 000 Euro vom Landesdenkmalamt vorliegt, sind inzwischen die ersten Arbeitsschritte erfolgt.

Das Fürstenhaus will die rund 100000 Euro teure Sanierung alleine jedoch nicht stemmen, weshalb die Gemeinde und der seit 2012 ganz in der Nähe des Kirchleins in Betrieb gegangene Friedwald sich beteiligen wollen. Bereits vor einem Jahr hat der Ortschaftsrat Kaltbrunn deshalb darüber beraten, eine Bürgerstiftung zu gründen, die sich nach der abgeschlossenen Sanierung um die Pflege und Unterhaltung kümmern soll.

Wie Ortsvorsteher Gerhard Schmider und Bürgermeister Thomas Schenk in der jüngsten Sitzung berichteten, seien die damals noch offenen Fragen zum Stiftungskapital und den aufzubringenden Mitteln für die Renovierung mit der Steuerberatungskanzlei des Fürstenhauses geklärt worden. Die Gründung von rechtlich selbstständigen Stiftungen sei etwas schwierig, weil sie vom Stiftungskapital abhingen. Dieses liege bei 50 000 Euro, auch müssten sie vom Regierungspräsidium genehmigt werden.

Unselbstständige Stiftungen hätten keinen eigenen Vorstand und würden vom Finanzamt steuerbegünstigt anerkannt. Sie müssten allerdings von einer Einrichtung, beispielsweise einem Verein, verwaltet werden, erklärte der Bürgermeister.

Da derzeit weder das notwendige Kapital, noch Sachwerte zur Verfügung stünden, sei in einem ersten Schritt die Gründung einer unselbstständigen Stiftung vorteilhaft. Die Verwaltung könne der vom Fürstenhaus gegründete gemeinnützige "Förderverein zur Förderung von Wissenschaft, Kunst und Kultur" übernehmen. Die bereits vorliegenden Stiftungsvereinbarungen und Satzungsentwürfe seien so überarbeitet worden, dass sämtliches eingebrachtes Kapital sowie Spenden für die Sanierung verwendet werden könne.

Die Gemeinde erhalte zwei der vier Sitze und habe somit die Möglichkeit, alle unerwünschten Beschlüsse zu verhindern. Nur durch Mitwirkung der Kommune könne die Stiftung aufgelöst werden und wie bei gemeinnützigen Vereinen falle das verbleibende Kapital an die Gemeinde.

Aus seiner Sicht biete die unselbstständige Stiftung eine gute Möglichkeit für die Allgemeinheit, einen Zugriff auf die Kapelle zu haben, was mit ihr künftig passiere. Ansonsten läge dies immer zu 100 Prozent beim Adelshaus. Zu einem späteren Zeitpunkt soll dann eine rechtlich selbstständige Stiftung ins Leben gerufen werden, die vom Eigentum des Fürstenhauses losgelöst sei und sich selber verwalte, erläuterte Schenk.

Die Ortschaftsräte begrüßten durchweg das Vorhaben und fassten einen einstimmigen Empfehlungsbeschluss an den Gemeinderat, eine rechtlich unselbstständige Stiftung mit dem Hause Fürstenberg zu gründen.