Die Staatsanwaltschaft Baden-Baden, auf deren Antrag der Haftbefehl am Dienstagnachmittag erlassen wurde, sieht im vorliegenden Fall Merkmale des Mordes als erfüllt an. (Symbolfoto) Foto: dpa

Staatsanwaltschaft sieht im vorliegenden Fall Merkmale des Mordes als erfüllt an.

Sasbach - Gegen den 50-Jährigen, der am Montag in Sasbach seine Ex-Partnerin umgebracht hat, ist Haftbefehl wegen Mordes erlassen worden.

Die Staatsanwaltschaft Baden-Baden, auf deren Antrag der Haftbefehl am Dienstagnachmittag erlassen wurde, sieht im vorliegenden Fall Merkmale des Mordes als erfüllt an: Die Tat sei heimtückisch gewesen und aus niedrigen Beweggründen erfolgt, sagt Michael Klose, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Baden-Baden, auf Nachfrage unserer Zeitung.

Dies gehe zum einen aus den Äußerungen des Beschuldigten hervor, der sich der Polizei bereits am Dienstagmorgen gestellt hatte, zum anderen aus der am Tatort vorgefundenen Situation. Weitere Angaben zum Tathergang wollte Klose nicht machen. Der 50-Jährige wurde inzwischen in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert. Nachdem Anwohner des Mehrfamilienhauses in Sasbach der Polizei am Montagabend einen Streit gemeldet hatten, war der Leichnam der 43-Jährigen im Treppenhaus gefunden worden (wir berichteten).

Am Mittwoch wurde dann im Zuge der Untersuchung des Leichnams festgestellt, dass die Frau an den Folgen äußerer Gewalteinwirkung starb, teilen Polizei und Staatsanwaltschaft mit. Die Kripo geht derzeit davon aus, dass sich der in der Wohnung des Opfers begonnene Streit ins Treppenhaus verlagert hatte. Dort, so die Vermutung der Ermittler, habe die ehemalige Lebensgefährtin des Angreifers noch unmittelbar vor dem tödlichen Angriff durch laute Rufe auf sich aufmerksam gemacht.