Der Polizeieinsatz vom 30. September 2010 wird in einem Prozess vor dem Stuttgarter Landgericht verhandelt. Foto: dpa

Eine Schöffin ist offenbar kurz vor Prozessbeginn um den Wasserwerfereinsatz am "Schwarzen Donnerstag" gegen Stuttgart-21-Gegner wegen Befangenheit abgelehnt worden. Die Frau sei aus Empörung über die Ereignisse am 30. September 2010 aus der CDU ausgetreten.

Eine Schöffin ist offenbar kurz vor Prozessbeginn um den Wasserwerfereinsatz am "Schwarzen Donnerstag" gegen Stuttgart-21-Gegner wegen Befangenheit abgelehnt worden. Die Frau sei aus Empörung über die Ereignisse am 30. September 2010 aus der CDU ausgetreten.

Stuttgart - Wegen Befangenheit hat das Landgericht Stuttgart kurz vor Beginn des Prozesses um den Wasserwerfereinsatz am „Schwarzen Donnerstag“ der Stuttgart-21-Proteste eine Schöffin abgelehnt. Das schreibt die „Stuttgarter Zeitung“ unter Berufung auf einen Gerichtssprecher. Die Kammer sei einem Antrag der Staatsanwaltschaft und der beiden angeklagten Polizeiführer gefolgt.

Die Schöffin, eine langjährige Gemeinderätin aus Kornwestheim, sei aus Empörung über die Ereignisse am 30. September 2010 aus der CDU ausgetreten. „Christliche und demokratische Werte wurden mit Schlagstöcken erschlagen“, hatte die Frau nach Angaben der Zeitung damals geschrieben.

Der harte Polizeieinsatz gegen Stuttgart-21-Demonstranten 2010 erlebt von diesem Dienstag an ein weiteres juristisches Nachspiel. Den Polizeiführern wird vorgeworfen, im Stuttgarter Schlossgarten nicht eingeschritten zu sein, als die ihnen unterstellten Wasserwerfer-Besatzungen immer wieder heftige Stöße auf die Demonstranten abfeuerten. Zudem sollen sie ihre Leute nicht darüber informiert haben, dass eigentlich nur Wasserregen eingesetzt werden sollte.