EInem ehemaligen Internetbetreuer eines Rottweiler Bettengeschäfts ist Untreue vorgeworfen worden. Foto: ©  VRD/Fotolia.com Foto: Schwarzwälder-Bote

Prozess: Verfahren wegen Untreue und Urkundenfälschung wird eingestellt

Stapelweise Dokumente, sechs aussagebereite Zeugen, rund 20 verschwundene Matratzen – und kein Urteil. Wegen mangelnder Beweise kommt ein 48-Jähriger davon – vorerst.

Rottweil. Anscheinend wollte der 48-Jährige, der sich wegen Untreue und Urkundenfälschung vor dem Amtsgericht Rottweil verantworten musste, seine Schonfrist noch etwas verlängern. Er erschien mit Verspätung.

Der Prozess gegen ihn war zuletzt wegen Unstimmigkeiten für zwei Monate unterbrochen worden. Da diese auch am Donnerstag nicht aus dem Weg geräumt werden konnten, wurde das Verfahren eingestellt – auch, um neuen Tatvorwürfen Platz zu machen.

Der Verteidiger "kapiert es nicht"

Laut Anklage hatte sich der Beschuldigte zwischen dem 1. Oktober 2012 und dem 28. Januar 2013 mit seinem Handeln bei einem regionalen Bettengeschäft strafbar gemacht. Der Informatiker hatte in diesem Zeitraum als Internetbetreuer auch Zugang zum Warenausgabesystem.

Ihm wurde vorgeworfen, in 15 Fällen "unberechtigt" Matratzen aus dem System ausgebucht und diese anschließend selbst gewinnbringend veräußert zu haben. Auf diese Weise verursachte er laut Anklage einen Schaden in Höhe von 18 720 Euro.

Wie schon beim Prozessauftakt im Juli behauptete der Verteidiger, dass die Anklage nicht schlüssig sei: "Was sind ›unberechtigte Ausbuchungen‹? Ich kapier’s nicht". Um das herauszufinden, diene die Beweisaufnahme, ermahnte ihn die Richterin.

Als erster und letztendlich einziger Zeuge berichtete d er Besitzer des Bettengeschäfts, wie der dem Angeklagten vorgeworfene Betrug aufgedeckt worden war. Ende 2012 hatten Mitarbeiter bei der Inventur erstmals hohe Differenzen bemerkt. Anfang 2013 meldete sich dann eine Mitarbeiterin zu Wort, auf deren Namen Buchungen vorgenommen worden waren, obwohl sie nichts dergleichen getan habe. Der Besitzer wurde misstrauisch und überprüfte den Laptop des Angeklagten.

In dessen Speicher fand er E-Mails und Rechnungen von Kunden, die dem Tatverdächtigen Matratzen abgekauft hatten. "Er hätte wissen müssen, dass es auffällt", sagte der Zeuge. Schließlich würden Waren nur ausgebucht, wenn sie beschädigt sind.

Der Verteidiger warf darauf ein, er habe gehört, dass den Mitarbeitern Überstunden mit Sachleistungen vergütet werden. Auch der Angeklagte hatte angegeben, die Matratzen nicht geklaut zu haben, sondern mit ihnen für seine Überstunden entschädigt worden zu sein. Sein ehemaliger Chef verneinte dies. Wenn die Mitarbeiter etwas aus dem Geschäft mitnehmen wollten, wie eine Matratze, so müssten sie bezahlen.

Rechnungen im Wert von 15 000 Euro offen

Mit dem Einfordern der fälligen Summen hatte sich der Geschäftsführer jedoch viel Zeit gelassen – Rechnungen in Höhe von über 15 000 Euro seien seit Jahren noch nicht an die Mitarbeiter versendet worden.

Diese Aussage war für den Verteidiger ein gefundenes Fressen: "Kann es sein, dass sich unter diesen Rechnungen auch Matratzen befinden", fragte er, "und ist mein Mandant jemals gesehen worden, wie er mit einer Matratze auf dem Buckel aus dem Lager kam?"

"Es gibt hier einfach zu viele Möglichkeiten", fasste die Richterin zusammen. Zwar sei sie überzeugt, dass der Angeklagte " ein krummes Ding" gedreht habe, jedoch könne man es nicht beweisen.

Es müssten nun Nachermittlungen angestellt werden, was sehr viel Zeit in Anspruch nehmen würde. Da aber in der Zwischenzeit schon eine neue Anklage gegen den 48-Jährigen vorliegt, die die Schwere des verhandelten Falles bei Weitem überwiegt – nämlich ein Diebstahl – wurde das Verfahren eingestellt.