Samstag, 13. Februar, zwischen Neufra und Wellendingen: Der 47-Jährige Unfallverursacher kracht mit seinem schwarzen Renault in den Kleinwagen eines Ehepaares. Die Eheleute sterben noch an der Unfallstelle. Foto: 7aktuell/Stuhrmann

Nach Unfall zwischen Wellendingen und Neufra: Alkoholfahrer will Haftstrafe nicht antreten.

Kreis Rottweil - Das Ehepaar hatte keine Chance: Ein 47-Jähriger krachte am 13. Februar 2016 mit seinem Auto frontal in ihren Kleinwagen. Die Eheleute starben noch an der Unfallstelle. Der Verursacher hatte 1,3 Promille.

Der Angeklagte wird bei der Verhandlung am 6. Oktober in allen Punkten schuldig gesprochen. Das Amtsgericht verhängt wegen fahrlässiger Tötung in zwei Fällen, fahrlässiger Körperverletzung und Gefährdung des Straßenverkehrs eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und folgt damit der Forderung der Staatsanwaltschaft.

Geschehen vom 13. Februar 2016 erneut im Fokus

Am Dienstag, 21. Februar, gibt es zu dem Urteil eine Berufungsverhandlung. Der Anwalt des 47-Jährigen hatte bereits im Oktober eine Bewährungsstrafe gefordert und deshalb Berufung eingelegt. Die Richterin hatte diesem Ansinnen damals mit der Feststellung, "die Verteidigung der Rechtsordnung" gebiete eine Vollstreckung der Gefängnisstrafe, eine klare Absage erteilt. Im allgemeinen Rechtsempfinden der Bevölkerung sei eine Bewährungsstrafe nicht nachzuvollziehen. Der Führerschein war ihm im Oktober für zwölf Monate entzogen worden.

Jetzt nun wird vor einer Srafkammer des Landgerichts unter dem Vorsitz von Wolfgang Heuer zu dem Berufungsbegehren entschieden.