Der Angeklagte soll sich unter anderem an der Nichte seiner früheren Lebensgefährtin vergangen haben. Das Strafverfahren wurde eingestellt. (Symbolfoto) Foto: Zucchi/ dpa

Jugendschutzgericht verurteilt Angeklagten wegen Besitzes von Kinderpornos. Mann streitet zwei Vorwürfe ab.

Kreis Rottweil - Wegen Besitzes von kinderpornografischem Material verurteilte das Jugendschöffengericht am Rottweiler Amtsgericht in seiner Funktion als Jugendschutzgericht einen über-50-jährigen Mann zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 35 Euro.

Bei einer Wohnungsdurchsuchung im vergangenen Jahr hatte die Polizei auf der Festplatte des Mannes, der zu diesem Zeitpunkt in Dornhan wohnhaft war, über 80 Dateien mit Bildern und Videos beschlagnahmt, die sexuelle Handlungen mit Kindern zum Inhalt haben.

Der inzwischen in Rheinbach bei Köln lebende, nicht vorbestrafte Mann hatte den Besitz der Daten auf seinem Rechner eingeräumt, jedoch vehement die anderen beiden Tatvorwürfe bestritten.

Frau sagt als Zeugin aus

Laut Anklage soll er sich im Zeitraum zwischen 1998 und 2002 in Enzklösterle (Kreis Calw) sowie zwischen 2002 und 2007 zwei Mal an der Nichte seiner damaligen Lebensgefährtin vergangen haben. Die junge Frau ist heute 21 Jahre alt. Er habe, so die Aussage des Angeklagten, bis zur Trennung von seiner damaligen Partnerin im Jahr 2009 "stets ein gutes Verhältnis" zu dem Kind gehabt, das im besagten Zeitraum mehrfach bei dem Paar übernachtet hatte.

Nach der nicht-öffentlichen Beweisaufnahme, bei der auch die junge Frau als Zeugin aussagte, stellte das Gericht unter Vorsitz von Amtsgerichtdirektorin Petra Wagner die beiden Strafverfahren bezüglich des sexuellen Missbrauchs von Kindern gegen den Angeklagten ein.