Der Todesschütze von Wilflingen, Mustafa Y., der wegen heimtückischen Mordes zu einer zwölfjährigen Gefängnisstrafe verurteilt worden ist, geht in Revision. Foto: Schulz

Mord oder Totschlag? Tübinger Reschtsanwalt Hans-Christoph Geprägs will sich das Urteil genauer ansehen.

Kreis Rottweil - Der Todesschütze von Wilflingen, Mustafa Y., der von der Ersten Schwurgerichtskammer am Landgericht Rottweil wegen heimtückischen Mordes zu einer zwölfjährigen Gefängnisstrafe verurteilt worden ist, geht in Revision. Das bestätigt sein Verteidiger, der Tübinger Reschtsanwalt Hans-Christoph Geprägs.

Im Kern geht es um die Frage, die bereits das gesamte Verfahren überlagert hat: Mord oder Totschlag?

Während die Staatsanwaltschaft den 39-jährigen Täter wegen Totschlags angeklagt hatte und auch auf Totschlag plädierte, eröffnete die Kammer das Verfahren wegen heimtückischen Mordes. Laut dem Vorsitzenden Richter Karlheinz Münzer sah die Kammer durch die Verhandlung den Mordvorwurf als bestätigt an. Dieser sei heimtückisch begangen worden. Der Täter habe die Arg- und Wehrlosigkeit seines Opfers ausgenutzt, so Münzer. Das Urteil, zwölf Jahre, wurde am 8. April verkündet.

Die Verteidigung wird nun das Urteil in schriftlicher Form erhalten, um es sich anzusehen. Es bleiben dann vier Wochen Zeit, die Revision schriftlich zu begründen. Sollte der Angeklagte an der Revision festhalten, hätte der Bundesgerichtshof darüber zu entscheiden. Dabei geht es nicht um eine erneute Beweisaufnahme, sondern darum, ob das Verfahren oder das Urteil Rechtsfehler aufweisen.