
Von Bodo Schnekenburger
Kreis Rottweil. Das Ende war kurz: Gestern wurde die Freiheitsstrafe rechtskräftig, mit der das Schöffengericht am Rottweiler Amtsgericht im Mai den Todesfahrer von Epfendorf belegt hatte.
Der Mann war in den frühen Morgenstunden des 9. September 2010 durch Epfendorf gerast. Mehr als 100 Sachen muss die Geschwindigkeit betragen haben, mit der sein Wagen kurz vor 3.30 Uhr in die Friedhofsmauer einschlug. Drei Beifahrer waren tot, der Fahrer aus Deißlingen überlebte mit schwersten Verletzungen. Er hatte einen Blutalkoholwert von 1,5 Promille. Auch erfahrene Einsatzkräfte packte angesichts des vollkommen zerstörten Wagens der unteren Mittelklasse das Grausen. Der Unfall war einer der schwersten Verkehrsunfälle, die es im Kreis Rottweil je gegeben hat.
Mitte Mai wurde am Amtsgericht in Rottweil verhandelt. Der Vorwurf: Fahrlässige Tötung in drei Fällen in Tateinheit mit vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs. Deswegen wurde er auch verurteilt. Das Schöffengericht setzte das Strafmaß bei zwei Jahren und drei Monaten an, was eine Aussetzung zur Bewährung ausschließt. Deshalb war der inzwischen 30-jährige Fahrer in Berufung gegangen.
Diese sollte gestern am Landgericht verhandelt werden, doch es kam nicht mehr dazu. Weil der psychiatrische Gutachter noch auf der Autobahn im Stau steckte, gab es noch vor Verhandlungsbeginn eine "Pause". Zeit, die der Staatsanwaltschaft nutzte, um sich noch einmal mit dem Verteidiger zu unterhalten.
Das Gespräch hatte wohl als Resultat, dass die Berufung kaum Erfolgsaussicht habe. Weswegen sie zurückgezogen wurde. Demnächst muss der Mann also seine Strafe antreten.
Denkanstöße: Diplom-Meteorologe Sven Plöger referiert im Kraftwerk zum Thema Klimawandel.