Wegen Tankbetrugs muss ein 60-Jähriger erneut ins Gefängnis. Foto: © Sandor Jackal / Fotolia.com

60-Jähriger macht sich nach dem Tanken immer wieder aus dem Staub. Empfindliche Strafe vor Gericht. 

Rottweil - Bezahlen an der Tankstelle? Ein 60-Jähriger aus dem Kreis Rottweil tut sich damit offenbar ziemlich schwer. Jetzt stand er wegen Tankbetrugs zum zweiten Mal vor Gericht.

Bereits im Februar 2016 hatte ihn das Amtsgericht Rottweil wegen Betrugs zu einer Haftstrafe verurteilt. Ein Jahr später sitzt er wieder auf der Anklagebank: Gleiche Richterin, gleicher Vorwurf.

Nur zehn Tage nach Haftentlassung betankte er im vergangenen September an einer Tankstelle im Kreis Rottweil sein Fahrzeug und fuhr einfach davon. Den Betrag von rund 62 Euro blieb er dem Tankstellenbetreiber schuldig. Drei Wochen später, im November, dasselbe Szenario an einer Rottweiler Tankstelle: Wieder füllte er den Tank voll und verließ die Zapfsäule, ohne zu zahlen, zwei Wochen später genau dasselbe Spiel.

Der Angeklagte gestand die Taten. Auch, dass er nie vorgehabt hatte, den Sprit zu bezahlen – aus Geldnot. Er sei sich auch bewusst gewesen, dass Tanken ohne zu bezahlen eine Straftat ist, die dank Überwachungskameras leicht nachzuverfolgen sei.

Wie es nun weitergeht? "Ich mach’s nicht wieder, ich weiß jetzt, dass es falsch ist", gelobte der Angeklagte Besserung. "Das haben Sie auch letztes Jahr gesagt", erwiderte die Richterin.

Das Auto schaffte er sich nach Haftentlassung an, um seinen damaligen Job ausüben zu können. Mittlerweile ist das Fahrzeug beschlagnahmt, auch seinen Führerschein musste er abgeben. Beide bekommt er laut Urteil auch erst mal nicht mehr zurück. Im Gefängnis, wo er nun für fünf Monate bleiben muss, braucht er diese ohnehin nicht. In seinem Plädoyer forderte der Vertreter der Staatsanwaltschaft gar neun Monate Haft.

Die Richterin begründete das hohe Strafmaß damit, dass der Angeklagte bereits mehrfach einschlägig vorbestraft ist. Zudem lassen sich seine zahlreichen Eintragungen in den vergangenen 30 Jahren im Bundeszentralregister alle dem Thema Auto zuordnen: Fahren ohne Fahrerlaubnis, Kennzeichenmissbrauch, Tankbetrug. Drei weitere Fälle von Tankbetrug sind dem Gericht noch bekannt, kamen bei dieser Verhandlung jedoch nicht zur Anklage. Ob die neuerliche Haftstrafe ihn nun davon abhält, weitere derartige Straftaten zu begehen, scheint fraglich: Seine Verabschiedung mit "Auf Wiedersehen", lässt jedenfalls Raum für Interpretationen.