Ein Student aus Rottweil ist mit einem Messer auf einen 20-Jährigen losgegangen. Symbolbild. Foto: dpa

Totschlagprozess: Sachverständige schließt bei 27-jährigem Angeklagten eine tiefgreifende Bewusstseinsstörung aus.

Am Montag war Abschluss in der Beweisaufnahme im Totschlagprozess um einen Streit zwischen zwei Gruppen von jungen Männern im Oktober 2014.

Marburg/Rottweil - Einem 27-jährigen Studenten aus Rottweil wird vorgeworfen, am Morgen des 12. Oktober vergangen Jahres einen 20-jährigen Studenten mit einem Messerstich so schwer verletzt zu haben, dass dieser kurze Zeit später an den Folgen dieses Stichs im Krankenhaus starb. Unsere Kollegen von der Oberhessischen Presse verfolgen die Verhandlung vor Ort.

Am vermutlich vorletzten Tag im Prozess vor der Schwurgerichtskammer des Marburger Landgerichts gab die psychiatrische Sachverständige Petra Bauer eine kurze Einschätzung dazu, wie sich der "mittelgradige Rauschzustand" des Angeklagten auf diesen ausgewirkt hatte. Die Sachverständige referierte noch einmal, dass der Angeklagte zur Tatzeit zurückgerechnet einen Blutalkoholwert zwischen 1,65 Promille und 2,8 Promille gehabt haben muss. Er habe auch selber ausgesagt, dass er sehr betrunken gewesen sei.

Der hohe Alkoholisierungsgrad und ein zusätzliches langes Wachbleiben hätten auch angesichts der insgesamt aufgeladenen Stimmung bei dem Streit zwischen den beiden rivalisierenden Gruppen zu einer Steigerung der Aggressivität führen können, antwortete die Sachverständige der Staatsanwältin. Zudem habe die Alkoholisierung wohl zu einer Einschränkung seiner Steuerungsfähigkeit geführt, die jedoch nicht aufgehoben gewesen sei. Eine tiefgreifende Bewusstseinsstörung zum Tatzeitpunkt könne bei dem Angeklagten jedoch ausgeschlossen werden.

Am vorletzten Verhandlungstag wurden gestern noch einige Zeugen gehört, die das Geschehen vor einem Nachtclub in der Oberstadt vor mehr als einem Jahr zeitweise beobachtet hatten. So berichtete ein 30-Jähriger, dass er den Beginn der Schlägerei zwischen den beiden Gruppen gesehen habe, der sich bald darauf auf einen Parkplatz verlagert und auf unterschiedliche Gruppen aufgeteilt habe. Vor allem die beiden sich streitenden jungen Männer, die ihm am nächsten gewesen seien, habe er besonders gut sehen können. Auf einmal sei einer der beiden zu Boden gegangen und sein Kontrahent habe noch ein mobiles Straßenschild aus seiner Verankerung genommen und es unmittelbar neben den Liegenden auf den Boden geschlagen.

Wohl durch das Geräusch dieser Eisenstange und durch lautes Geschrei war ein an dem Streit unbeteiligtes Trio erst darauf aufmerksam geworden. Die zwei jungen Männer und ihre Begleiterin (17) eilten daraufhin an den Tatort. Dort sah die 17-Jährige das Opfer am Boden liegen. Sie will daraufhin gehört haben, dass der Angeklagte gesagt habe: "Wenn mein Freund angegriffen wird, dann muss ich mich verteidigen". "Das passiert, wenn ihr mit fünf Leuten auf einen geht": Diesen Ausruf will ihr 21-jähriger Begleiter am Ort der Auseinandersetzung gehört haben – er war sich jedoch nicht sicher, von wem.

Erste Hilfe am Tatort leisteten bis zur Ankunft des Rettungswagens ein Medizinstudent (30) und seine beiden Begleiter, die zuvor auch Gäste in dem Club gewesen waren. Sie hatten die Auseinandersetzung selbst jedoch nicht mehr mitbekommen.