Der Angeklagte soll einem Hund mittels eines Teletakts einen Stromstoß zugefügt haben. Symbolbild. Foto: dpa

Zeuge berichtet vor Gericht von illegalen Trainingsmethoden mit Teletakt-Gerät. Schmerzhafte Stromstöße.

Rottweil - Ein Mann musste sich vor dem Amtsgericht für die mögliche Nutzung von Teletakt-Geräten verantworten. Der Gebrauch der elektrischen Halsbänder ist in Deutschland verboten. Im Laufe des Prozess wurden dabei schwere Vorwürfe erhoben.

Es dauert nur ein paar Klicks, und man erhält bei Google knapp 50 .000 Treffer zum Suchbegriff Teletakt. Auf acht der ersten zehn Seiten kann man die elektrischen Hundehalsbänder kaufen. Ein paar Klicks also, die einen Laien mit einem Werkzeug ausstatten, dessen Funktion es ist, Hunden bei Ungehorsam schmerzhafte Stromstöße zuzufügen. In Deutschland verbietet Paragraf drei des Tierschutzgesetzes den Gebrauch solcher Geräte, der Einsatz ist demnach strafbar und wird mit einem Bußgeld von bis zu 25. 000 Euro geahndet.

Vor kurzem musste sich ein ehemaliger Ausbildungswart der ADRK-Bezirksgruppe Rottweil-Süd (BG) vor dem Amtsgericht Rottweil für die mutmaßliche Nutzung ebendieser illegalen Erziehungsmethode verantworten.

Der 46-Jährige soll im September 2014 einem Hund auf dem Gelände BG Rottweil-Süd mittels eines Teletakts einen Stromstoß zugefügt haben, um dem Rottweiler Gehorsam beizubringen. Eine anonyme Anzeige brachte die Ermittlungen ins Rollen. Bei einer Hausdurchsuchung fanden Beamten in einem Anhänger zwei Teletakt-Geräte, die Gebrauchsspuren wie Schmutz und Hundehaare aufwiesen. Ein Fund, der den Angeklagten belastet, aber nicht überführt – denn der Kauf und Besitz ist im Gegensatz zum Gebrauch legal. Diese Rechtslage sollte dem Angeklagten im Laufe des Prozesses zu Gute kommen.

Angeklagter hüllt sich während des Prozesses in Schweigen

Schon zu Beginn der Gerichtsverhandlung zeigte sich: Sollte der Angeklagte wirklich schuldig sein, hält sich das schlechte Gewissen in Grenzen. Er verweigert die Aussage und überlässt seinem Anwalt das Reden. Nachdem er die nötigen Angaben zu seiner Person gemacht hat, hüllt er sich in Schweigen und verbringt den Rest der Verhandlung damit, auf den Boden zu starren.

Zur Klärung des Sachverhalts hatte das Gericht einen Zeugen geladen, der sich als alter Bekannter des Angeklagten herausstellte. Dass trotz über 25-jähriger Bekanntschaft Eiszeit zwischen den beiden Männern herrscht, wurde schnell klar: Keiner würdigte den anderen auch nur eines Blickes. Kommentare und Seitenhiebe lassen vermuten, dass sich die beiden aufgrund eines Vorfalls beim Finanzamt zerstritten hatten.

Der Zeuge beginnt zu erzählen. Der besagte Rottweiler war laut Zeugenaussage einer, der gerne "Rabatz" gemacht hat. "Vor allem, wenn er an den anderen Hunden vorbei gelaufen ist." Um ihm das abzugewöhnen, habe der Angeklagte am besagten Tag im September ein Teletakt genutzt. "Das eine Mal war ich auf jeden Fall dabei", erzählt der Mann und deutet damit an, dass dies kein Einzelfall gewesen sei.

Auch der Zeuge war damals Mitglied des Vereins. Er habe gewusst, dass dort Teletakts genutzt werden. Beim Angeklagten sei "die Nutzung dieser Teile komplett entglitten", meint der 53-Jährige und schildert daraufhin seine Eindrücke und Erlebnisse. Allen sei klar, dass in diesem Verein elektrische Halsbänder genutzt werden. Nur darüber reden wolle keiner. "Den müssen wir mal richtig abschießen" heiße es, wenn ein Hund durch einen besonders hohen Stromstoß gefügig gemacht werden soll. "Es gibt auch andere Möglichkeiten", sagt das ehemalige Mitglied. "Aber an diesem Hundeplatz wählt man eben diese."

Vorsitzender räumt die Nutzung von Teletakts bis ins Jahr 2006 ein

Es ist kein schönes Bild, das der 53-Jährige von den Erziehungsmethoden des BG Rottweil-Süd zeichnet. Nichtsdestotrotz scheint er selbst kein unbeschriebenes Blatt zu sein. Die Frage, ob er selbst jemals Teletakts benutzt habe, bejaht der Zeuge. "Das ist aber lange her und nur einmal, das war im Jahr 2000", erklärt er. Im Jahr 2013 stand er deshalb selbst vor Gericht. Der Fall um die betroffene Hündin wurde allerdings eingestellt.

Letzten Endes wurde der Angeklagte freigesprochen. Die Richterin begründete ihre Entscheidung damit, dass nicht zweifelsfrei bewiesen werden konnte, ob der Angeklagte den Sender am besagten Tag gedrückt habe.

Am Ende scheint der Freispruch nahezu nebensächlich. Ob der Angeklagte an diesem Tag einen Knopf gedrückt hatte oder nicht, wird von einer ganz anderen Frage verdrängt. Ist die illegale Nutzung von Teletakts wirklich gang und gäbe auf dem Gelände des BG Rottweil-Süd? Der Vorsitzende des Vereins, Willi Ruderisch, räumt auf Nachfrage ein, dass die Halsbänder bis zu ihrem Verbot im Jahre 2006 genutzt wurden.

Nachdem das Bundesverwaltungsgericht den Einsatz verboten hatte, sei eine entsprechende Mitteilung an seine Mitglieder verteilt worden. "Wer die Dinger benutzt, der fliegt – das stand da drin", sagt Ruderisch und fügt hinzu: "Meines Wissens nutzt heute keiner diese Geräte."

Ob Teletakts nach dem Verbot 2006 noch eingesetzt wurden – ob sie gar noch heute genutzt werden – eine klare Antwort gibt es darauf nicht. Denn der Vorsitzende ist selbst nicht mehr auf dem Trainingsgelände aktiv, kontrollieren kann er weder die Mitglieder noch die Ausbilder. Der Angeklagte hat mittlerweile alle seine Ämter niedergelegt und mit sofortiger Wirkung seine Mitgliedschaft gekündigt. Zu den Vorwürfen, die seither im Raum stehen, schweigt er weiterhin. Was bleibt, sind eine Menge unbeantworteter Fragen.