Um Goldschmuck ging es in einer Gerichtsverhandlung. Eine Mutter hatte ihren Sohn angezeigt. (Symbolfoto) Foto: Cosma/Shutterstock

27-Jähriger soll psychische Krankheit schamlos ausgenutzt haben. Richterin verhängt Geldstrafe.

Rottweil - Wegen Diebstahls innerhalb der Familie musste sich ein 27-Jähriger vor dem Amtsgericht in Rottweil verantworten. Er wurde beschuldigt, seiner Mutter Goldschmuck gestohlen und diesen für 750 Euro versetzt zu haben.

Die eigene Mutter bestohlen? Der Beschuldigte leugnete die Tat vor Gericht. Er gab stattdessen an, am 24. Oktober 2014 mit seiner Mutter in die Stadt gegangen zu sein, um Goldschmuck ankaufen zu lassen. Er sagte aus, seine Mutter sei damals alkoholisiert und in schlechter psychischen Verfassung gewesen, nachdem sie sich kurz zuvor wegen Depressionen in einer Klinik aufgehalten hatte.

Schon Tage vor dem Goldverkauf habe sie ihm zugesichert, dadurch mögliche Anwaltskosten des Sohnes bezahlen zu wollen. Denn der junge Mann stand nicht zum ersten Mal vor Gericht: Er ist wegen Betrugs und Urkundenfälschung vorbestraft.

Im Nachhinein sah der gelernte Fachinformatiker es als Fehler an, mit der Mutter in die Stadt gegangen zu sein, obwohl es ihr so schlecht gegangen sei. "Ich hätte wissen müssen, dass ich mit ihr in dieser Verfassung den Schmuck nicht hätte verkaufen dürfen", sagte er aus. Zumal ihm beim Verkauf des Goldschmucks "ein Fehler" unterlaufen sei: Seine Mutter habe nicht mit in das Geschäft gehen wollen, weshalb er durch seine Unterschrift auf der Quittung den Schmuck als sein Eigentum ausgab. Auf Nachfrage der Richterin gab der 27-Jährige an, er habe nicht gewusst, dass er die Quittung selbst nicht hätte unterschreiben dürfen.

Die Mutter sagte dagegen aus, dass sie erst am Sonntag nach dem 24. Oktober das Fehlen des Goldschmucks bemerkt habe und sofort wusste, was passiert sei. Noch am selben Tag zeigte sie ihren Sohn an. "Ich habe keine andere Lösung mehr gesehen", erklärte sie. Wann ihr Sprössling den Schmuck an sich genommen haben soll, konnte sie allerdings nicht sagen.

Der Angeklagte räumte schließlich auch ein, dass er die Angst und die Sorge seiner Mutter verstehen könne, nachdem er sie in der Vergangenheit mehrfach bestohlen hatte. "Aber das ist fünf, sechs Jahre her. So etwas mache ich nicht mehr", beteuerte er. Zudem beharrte er auf seiner Aussage, dass der Goldankauf in beiderseitigem Einverständnis stattgefunden habe.

Gleichwohl betonte die Mutter: "Ich wäre sowieso nie auf die Idee gekommen, meinem Sohn Geld zu geben, weil der nächste Weg gleich zum Spielcasino gewesen wäre!" Sie könne zudem zu 100 Prozent ausschließen, ihrem Sohn den Schmuck freiwillig gegeben zu haben, geschweige denn alkoholisiert gewesen zu sein.

Richterin glaubt der Mutter: Sohn muss Geldstrafe bezahlen

Während der Aussage seiner Mutter verzog der Angeklagte keine Miene und richtet seinen Blick starr geradeaus. Ein kurzes Kopfschütteln blieb die einzige Bewegung.

Die Freundin des Angeklagten bestätigte mit ihrer Aussage die Angaben ihres Freundes und dementierte den Vorwurf einer Spielsucht.

Die Staatsanwaltschaft empfand die Aussage der Mutter dennoch als glaubhaft und sah keinen Grund, warum diese ihren Sohn grundlos belasten sollte. Des Weiteren habe der Angeklagte die psychische Krankheit der Mutter "schamlos" ausgenutzt. Die Staatsanwaltschaft plädierte auf eine Geldstrafe von 75 Tagessätzen zu je fünf Euro. Der Angeklagte hatte auf einen Verteidiger verzichtet, dasselbe galt für sein Schlusswort.

Die Richterin befand ihn schließlich für schuldig und verordnete eine Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu je fünf Euro. Sie sehe die Aussage des 27-Jährigen als Schutzbehauptung an und gehe aufgrund der Unstimmigkeiten ebenfalls davon aus, dass die Mutter die Wahrheit sage.