Glück gehabt: Statt zunächst 50 Euro beläuft sich der Tagessatz nur noch auf 15 Euro. Foto: Karmann Foto: Schwarzwälder-Bote

Urteil: Bedrohung eines Nachbarn gibt 40 Tagessätze

Er kann nicht aus seiner Haut. Deshalb fährt er gerne mal aus der Haut. Jetzt musste sich ein Mann mittleren Alters wieder einmal vor Gericht verantworten. Dieses Mal wegen Bedrohung eines im selben Mehrfamilienhaus einer Kreisgemeinde wohnenden Nachbars.

Kreis Rottweil (wis). Mit "mach nur weiter so, ich schneid Dir die Kehle durch" soll der Mann den ungeliebten Mitbewohner des Hauses bei einer Begegnung zwischen Tiefgarage und der Tür zum Wohngebäude im September 2016 angefahren haben. Der verbal so rüde Attackierte erstattete nach einigem Zögern Anzeige bei der Polizei. Zögerlich wohl auch, weil der zweifache Familienvater nach einem tätlichen Angriff des Hausmitbewohners im Jahr 2014, der diesem eine zehnmonatige Bewährungsstrafe einbrachte, nicht weiteres Öl ins Feuer gießen wollte.

Gegen den Strafbefehl in Höhe von 40 Tagessätzen à 50 Euro wegen der Bedrohung Anfang September hatte der Beschuldigte Widerspruch eingelegt, so dass nun Amtsrichterin Vogel mit einer Entscheidung gefragt war. Die zeigte sich milde gestimmt, nachdem der Angeklagte, ebenso wie sein Verteidiger und eine Bewährungshelferin auf die enge finanzielle Situation seiner dreiköpfigen Familie hingewiesen hatten.

Grundsätzlich habe sich der Tagessatz am Nettolohn (im vorliegenden Fall 2500 Euro) zu orientieren. Mit Blick auf neun Eintragungen im Bundeszentralregister seit 1980 – darunter auch eine mehrjährige Jugendstrafe – deutete die Richterin der Beklagtenseite an, dass bei einem neu zu fassenden Urteil durchaus ein höheres Strafmaß zu Buche schlagen könne.

Dass es letztlich anders kam und mit 40 Tagessätzen à 15 Euro ein erheblicher "Strafrabatt" eingeräumt wurde, lag nicht am entschiedenen Widerspruch des Angeklagten ("hab nur ›halt den Rand‹ gesagt"), auch nicht am deshalb auf Freispruch plädierenden Anwalt und erst recht nicht an der als Zeugin geladenen Ehefrau des Angeklagten, die mit ihren Aussagen dem Standpunkt ihres Mannes eilfertig beizupflichten versuchte.

Bei ihrer Urteilsbegründung ließ Richterin Vogel wissen, dass die Angaben des Anzeigeerstatters als absolut glaubwürdig ("überzeugend und ohne Belastungstendenzen") anzusehen seien.