Stefan Teufel erläutert bei Frauen-Union den neuen Rahmen

Kreis Rottweil. "In Baden-Württemberg leben etwa 600 000 Bürger moslemischen Glaubens, und auch die Zahl der jüdischen Mitbürger nimmt zu. Aber auch bei der deutschen Bevölkerung ist bei der Beerdigungskultur vieles im Wandel", sagte Landtagsabgeordneter Stefan Teufel bei der CDU-Frauenunion bei einem Referat über die Änderungen im Bestattungsrecht.

Bei Moslimen und Juden sei es üblich, Verstorbene taggleich zu bestatten. Dabei ist die Bestattung im Tuch üblich, weil der Tote der Erde direkt wiedergegeben werden solle. Jude und Muslim hätten die "ewige Ruhezeit", das bedeute, dass das Grab nach 20 bis 25 Jahren wieder geräumt werden könne.

Änderungen der Bestattungsordnung seien nach langen Diskussionen mit Vertretern aller Glaubensrichtungen beschlossen worden. Sie würden der veränderten Realität Rechnung tragen, betont Teufel. So sei bei Christen inzwischen die Feuerbestattung mit einem Urnengrab bei 50 Prozent der Bestattungen üblich. Auch Friedwald-Einrichtungen, Gemeinschaftsgräber und Kolumbarien (Bauwerk, das der Aufbewahrung von Urnen und Särgen dient).

Nicht erlaubt sei weiterhin das Mit-nach-Hause-Nehmen der Urne oder die Einrichtung von privaten Kolumbarien. Grundsätzlich solle eine letzte Ruhestätte für alle öffentlich zugänglich bleiben. Erlaubt seien mittlerweile die taggleiche Bestattung, die Bestattung im Tuch und, je nach Möglichkeit, die "ewige Ruhezeit". Bisher seien die meisten türkischen Verstorbenen in die Heimat überführt worden. Stefan Teufel berichtete, das fünf bis zehn Särge transportiert. Die inzwischen dritte Generation, die hier heranwachse, habe diese Bindung aber nicht mehr so sehr und fasse zusehends Bestattungen in deutscher Erde ins Auge. Der CDU-Politiker zeigte sich zufrieden mit den gefundenen Kompromissen, die angesichts der religionsbedingten Traditionen in gutem Einvernehmen gefunden worden seien.