Polizisten der Spurensicherung untersuchen im Oktober 2015 den Heiligenhof bei Deißlingen zu dem schrecklichen Tatgeschehen. Foto: Eich

BGH verwirft Revision. 62-Jähriger jetzt rechtskräftig verurteilt: mindestens 15 Jahre Gefängnis.

Deißlingen/Rottweil - Wegen Mordes lebenslänglich: Der 62-Jährige, der am 6. Oktober 2015 bei einem Raubüberfall auf das Hofgut Heiligenhof bei Deißlingen den 38-jährigen Landwirt mit einem brachialen Messerstich tötete, ist jetzt rechtskräftig verurteilt und muss damit mindestens 15 Jahre im Gefängnis verbleiben. Die von der Verteidigung angestrengte Revision wurde vom Bundesgerichtshof als unbegründet verworfen.

Durch das Urteil der ersten Schwurgerichtskammer am Landgericht Rottweil vom 13. Mai 2016 war der Angeklagte nach neun Verhandlungstagen wegen Mordes in Tateinheit mit räuberischer Erpressung mit Todesfolge zu der lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden.

Dem Urteil liegt im Wesentlichen zugrunde, dass nach umfangreicher Beweisaufnahme die Kammer zu der Feststellung gelangt war, dass der Angeklagte am Morgen des 6. Oktober 2015 im Bioladen des Aussiedlerhofs von den Betreibern mittels Drohung mit einem Fleischermesser zuerst Geld erpresst und sodann den Landwirt aus Habgier und um die Wegnahme des Geldes zu ermöglichen, mit einem Messerstich getötet hat.

Das gegen das Urteil vom Anwalt des Angeklagten eingelegte Revisionsbegehren wies der Bundesgerichtshof als unbegründet zurück, "weil weder das Verfahren noch die Nachprüfung des 86 Seiten umfassenden schriftlichen Urteils einen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat", wie Wolfgang Heuer, am Rottweiler Landgericht Pressereferent für Strafsachen, gestern erklärte. Wie bereits beim Urteil zum vor zwei Jahren viel Aufsehen erregenden Prozess wegen Betrugs und Untreue gegen den einstigen Geschäftsführer der Bösinger Fleischwaren GmbH sah die höchste Gerichtsinstanz jetzt auch in dem ebenfalls unter dem Vorsitz von Karlheinz Münzer geführten Mordverfahren keinerlei Gründe für Beanstandungen.

Wegen der Revision befand sich der 62-Jährige bis Ende Oktober in Untersuchungshaft.