Wegen notorischen Fahrens ohne Fahrerlaubnis können Gefängnisstrafen drohen. Foto: Syda Productions/Fotolia.com

Nach viel Aufsehen erregenden Geschehnissen vor acht Jahren droht Manfred K. jetzt Gefängnis.

Loßburg/Rottweil - "Es geht um Kopf und Kragen" lässt der Richter am Montag einen 73-Jährigen aus Loßburg wissen. Dem 73-Jährigen droht eine Gefängnisstrafe. Vor allem auch, weil er auf das deutsche Rechtssystem ziemlich zu pfeifen scheint.

Vor sieben, acht Jahren war’s, als Manfred K. aus Loßburg für viel Aufregung und noch mehr Aufsehen sorgte. Bundesweite Schlagzeilen gab es damals insbesondere im Zusammenhang mit Droh-Attacken gegenüber dem damaligen Schultes Thilo Schreiber, der heute Bürgermeister in Weil der Stadt ist.

Nun steht der mittlerweile 73-Jährige erneut vor Gericht. Beim Vorwurf des vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gibt es eine Hängepartie, eine weitere Berufung wegen fahrlässiger Körperverletzung wurde jetzt vom Landgericht Rottweil als unbegründet zurückgewiesen.

Bei den beiden Gerichtsverhandlungen in Rottweil sieht sich der Mann aus Loßburg, der sich stolz als Besitzer eines Erbhofs, dessen Geschichte bis ins 17. Jahrhundert zurückreiche, vorstellt, von einigen Begleitern umringt, denen das Rechtssystem der Bundesrepublik Deutschland offenbar wenig zu sagen hat. So zeigt eine knapp 60-Jährige einem anderen Verhandlungsbesucher bereitwillig ihren "Germanen-Pass" vor, der mit "Indigenes Volk Germaniten" tituliert ist. Später wird sie des Saals verwiesen, weil sie bei der Urteilsverkündung nicht aufstehen will. Für sie sei das kein anerkennenswertes Gericht, sagt sie, bevor sie von einem Justizbediensteten hinauskomplementiert wird.

Ausweis des Angeklagten verweist auf ganz spezielles Verhältnis zum Staat

Der Angeklagte selbst verwahrt sich gegen die Mutmaßung, er gehöre auch zu dieser Gruppierung. Sein ebenfalls sehr besonders anmutendes Ausweisdokument ist mit Interregnum (Anm. der Red.: Selbstverwaltung) und dem Zusatz "Deutsches Reich" überschrieben. Letztere Bezeichnung leite er schlicht davon ab, dass er 1943 geboren sei, lässt der 73-Jährige wissen.

Offenbar zunächst wegen Grundstückangelegenheiten und daraus resultierenden Streitereien mit Gemeinde und Nutzungsinteressenten geriet der damals 64-Jährige ab 2008 in ein kompliziertes Fahrwasser, zumal dem Hundehalter auch noch Beißattacken durch seine heiß geliebten Vierbeiner zur Last gelegt wurden, die er bis heute kopfschüttelnd als Lügenmärchen abqualifiziert.

Seine Persönlichkeit wurde damals auch von Amts wegen unter die Lupe genommen mit der Erkenntnis, dass er aufgrund seiner unberechenbaren Emotionalität für das Führen von Kraftfahrzeugen nicht mehr in Frage komme. Das war 2009 ein schwerer Schlag für den oft im Lkw sitzenden Händler. Aus seiner Sicht eine von Intrigen getragene schlimme Posse, "um mich weiter zu terrorisieren und richtig fertig zu machen".

Die Verschwörungstheorie gärt in ihm, so dass der Mann 2014 wissen lässt, er habe für sich beschlossen, dass die von ihm ab 1959 erworbenen Fahrerlaubnisse weiter ihre Gültigkeit hätten. Statt, wie seit 2009, mühsam Fahrdienste zu organisieren, setze er sich lieber wieder selbst ans Steuer. Demzufolge wurde er mehrfach angezeigt und im Frühjahr 2016 zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten ohne Bewährung verurteilt. Dagegen ließ der damals noch 72-Jährige Berufung einlegen. Wenn er Glück hat, könnte wegen eines formalen Fehlers – einer fehlenden Unterschrift auf einem amtlichen Dokument im Rahmen eines von dem Angeklagten angestrengten Widerspruchsverfahrens – dieses Urteil kassiert werden. Im Fall der fahrlässigen Körperverletzung (wegen angeblicher Verletzung einer fremden Person durch den Biss einer seiner Hunde im Jahr 2014) war der Angeklagte der Hauptverhandlung unentschuldigt fern geblieben.

Wolfgang Heuer, Vorsitzender Richter am Landgericht Rottweil, hatte jetzt, am Tag der Verhandlung noch versucht, dem Mann das Berufungsbegehren auszureden, da es angesichts des eigentlich längst rechtskräftigen Urteils nicht mehr um Tatvorwürfe gehen könne, Indizien zu formalen Fehlern in diesem Fall aber weit und breit nicht in Sicht seien.

Der weitgehend mittellose 73-Jährige, der bei dieser Verhandlung im Gegensatz zur Führerscheingeschichte ohne Anwalt ins Rennen ging, gab sich trotz des richterlichen Ratschlags unbeirrt. Weil kurz darauf die Berufung, wie zu erwarten, als unbegründet zurückgewiesen wurde, hat der Mann jetzt neben der Strafe von 20 Tagessätzen zu zehn Euro auch die Kosten des Verfahrens zu tragen.

Ungerechtfertigter Aufenthalt in Psychiatrie

Das Strafregister weist für den 73-Jährigen viele Vorkommnisse von Beleidigungen bis zu vorsätzlicher Körperverletzung und Widerstands gegen die Staatsgewalt im Zuge von Verhaftungen aus.

Dass er zu Beginn seines auffälligen Tuns vor etwa acht Jahren auch mal drei Tage in der Psychiatrie landete – ungerechtfertigt wie danach von der Justiz festgestellt wurde – führt der 73-Jährige gerne ins Feld, wenn er sich zu seinen Verfolgungstheorien äußert. Dass er sich dadurch Scheuklappen aufsetzt, die ihm in seinem Eifertum nach vermeintlicher Gerechtigkeit das Leben dauerhaft schwer machen, versuchte Wolfgang Heuer im Rahmen seiner Urteilsverkündung dem Betroffenen zu vermitteln.

Der Angesprochene indes hatte bereits zuvor bedeutet, sich weiter selbst ans Steuer zu setzen, da ihn irgendwelche Verwaltungsakte nicht mehr groß kümmerten und er überzeugt sei, sich zu seinen Rechtsansichten noch genügend Gehör verschaffen zu können.

Heuer wiederum gab Manfred K. den Hinweis mit auf den Weg, die Ratschläge eines von dem Angeklagten schon oft in Anspruch genommenen dubiosen Rechtsberaters mit höchster Vorsicht zu genießen, da sie ihn offenbar weit weg vom geltenden Rechtssystem führten.

Hinsichtlich des noch laufenden Fahrerlaubnis-Prozesses sagte Heuer zu dem Angeklagten auch, Va banque zu spielen. Soll wohl auch heißen: Die im Raum stehende Gefängnisstrafe dürfte kaum mehr abzuwenden sein.