Die acht Männer, die gestern vom Jugendschöffengericht am Amtsgericht Rottweil verurteilt wurden, waren in Winzeln, Waldmössingen und Sulz unterwegs. Foto: maps4news.com Foto: Schwarzwälder-Bote

Jugendschöffengericht am Amtsgericht Rottweil verurteilt acht junge Männer / Alle sind bereits vorbestraft

Von Denise Palik

Kreis Rottweil. In der Verhandlung des Jugendschöffengerichts am Amtsgericht Rottweil gegen acht Männer zwischen 17 und 23 Jahren wurde am gestrigen zweiten Verhandlungstag das Urteil gesprochen. Ihnen waren Eigentumsdelikte zur Last gelegt worden.

Sie wurden beschuldigt, im Zeitraum zwischen dem 17. Juni und dem 7. Juli 2013 15 Straftaten begangen zu haben. Darunter waren besonders schwere Diebstähle in Tateinheit mit Sachbeschädigung in einer Winzelner Gaststätte, einer Vesperstube an einem Tiergehege, einer Hütte am Modell-Flugplatz in Schramberg-Waldmössingen und einen Sulzer Weinhandel, sowie das Fahren ohne Fahrerlaubnis und ohne gültige Haftpflichtversicherung und das Vortäuschen einer Straftat (wir berichteten). Die Anklage hatte zunächst Bandendiebstahl gelautet, was sich allerdings nicht erhärtete, da sämtliche Taten spontan und nicht geplant waren. Alle Angeklagten waren geständig und bestätigten die Umstände, die ihnen zur Last gelegt wurden. Abgeurteilt wurden letztlich nur die Einbrüche.

Die Staatsanwältin hatte bei sieben Angeklagten auf die Anwendung von Jugendrecht plädiert, der achte war zum Tatzeitpunkt der Taten schon erwachsen, weshalb sie hier für die Anwendung des allgemeinen Strafrechts war. Bei ihm beantragte sie eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten, deren Vollstreckung auf Bewährung ausgesetzt werden sollte. Für sechs Angeklagte beantragte sie eine Jugendstrafe von einem Jahr und sechs Monaten, deren Vollstreckung ebenfalls auf Bewährung ausgesetzt werden sollte. Beim letzten Angeklagten, der vielfach vorbestraft ist, wollte sie eine Jugendstrafe von einem Jahr und drei Monaten, die zu vollstrecken sei. Alle sollten außerdem Auflagen in Form von Geldauflagen oder gemeinnützigen Arbeiten bekommen.

Sechs Verteidiger stimmten der Staatsanwältin in ihren Strafanträgen zu, die anderen zwei plädierten auf eine Verwarnung und eine jeweils geringere Geldauflage für ihre Mandanten.

Nach einer Beratungsphase verkündete der Vorsitzende das Urteil. Drei der Angeklagten wurden verwarnt. Sie müssen jeweils Arbeitsstunden absolvieren oder eine Geldbuße zahlen. Der Angeklagte, bei dem das allgemeine Strafrecht gilt, wurde zu einem Jahr und sechs Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Zudem muss er 2100 Euro an den Bewährungshilfeverein Rottweil zahlen.

Die Verhängung einer Jugendstrafe für drei weitere Angeklagte wurde zur Bewährung von einem Jahr und sechs Monaten ausgesetzt. Sollten sie in diesem Zeitraum eine Straftat begehen oder gegen ihre Auflagen, das sind hier etwa soziale Trainingsstunden, Drogen-Screenings, Schuldnerberatung und die Bezahlung von Geldauflagen, verstoßen, trifft man sich erneut und entscheidet über das Strafmaß.

Im Fall des achten Angeklagten, bei dem es dem Jugendschöffengericht am schwersten fiel, ein Urteil zu fällen, wurde eine Vorbewährung von sechs Monaten festgelegt. Sollte er sich während dieser Zeit etwas zu Schulden kommen lassen oder gegen seine Auflagen verstoßen, drohen ihm 15 Monate Jugendgefängnis. Ist das nicht der Fall, wird die Strafe zur Bewährung ausgesetzt.

Vor den Plädoyers waren die persönlichen Verhältnisse der Angeklagten dargelegt worden. Sie sind alle mehrfach vorbestraft, teilweise wegen schwerer Fälle wie Körperverletzung, Diebstahl und Waffenbesitz, teilweise auch "nur" wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Außerdem wurde deutlich, dass alle Angeklagten in schwierigen Familienverhältnissen aufgewachsen waren. Öfter hatten sie Schulen, Ausbildungen und Jobs abgebrochen oder waren entlassen worden.

"Die Vorgeschichten der Angeklagten sprachen für das Jugendstrafrecht in sieben Fällen, wofür wir uns jetzt letztendlich entschieden haben", erklärte der Vorsitzende abschließend. "Ich hoffe, Sie wissen, dass Sie alle noch einmal mit einem blauen Auge davon gekommen sind."