Beim Blick auf Belange des Vollzugs wäre die Entscheidung zwischen Rottweil und Meßstetten einfach. Foto: dpa

Fragen des Vollzugs sprechen klar fürs Esch. Meßstetten punktet hingegen als Konversionsstandort.

Rottweil - Eines wird beim Vergleich der Standorterläuterungen, die die Landesverwaltung für das Esch und Meßstetten in Sachen Gefängnisneubau zusammengestellt hat, deutlich: Beim Blick auf die Belange des Vollzugs wäre die Entscheidung einfach. Für die heimatnahe Unterbringung und die Transporte der Inhaftierten, Besuchsmöglichkeiten und die Weiterbeschäftigung der Mitarbeiter bestehender Gefängnisse kommen Rottweil die Lage im ursprünglichen Suchdreieck und der Landgerichtsstandort zugute. Meßstetten punktet hingegen als Konversionsstandort.

Es ist eine lange Liste an Kriterien, die das Land in Betracht gezogen hat. Das Grundstück, die Nachbarbebauung, die Bebaubarkeit, die Erschließung, die rechtlichen Belange in Bezug auf Natur, Forst und Wasser, kommunalpolitische Aspekte, eben die vollzuglichen Belange, strukturpolitische Daten und die gesellschaftliche Akzeptanz sind in die Erläuterungen eingeflossen oder werden noch einfließen. Denn jetzt sind die beiden Kommunen gefragt. Bis Mitte Juni haben Rottweil und Meßstetten Zeit, die Informationen zu den Standorten zu ergänzen und gegebenenfalls zu überarbeiten.

Im Vergleich zur alten Bewertungsmatrix finden nun auch die Belange des Vollzugs und der Bereich der Strukturpolitik Niederschlag beim Vergleich der Standorte.

Zusammengetragen hat das Land diese Erläuterungen auch für das Bitzwäldle und Hochwald. Im Moment ruht das Verfahren für diese beiden Standorte auf Rottweiler Gemarkung. Sie könnten dann wieder eine Rolle spielen, wenn auf Esch oder in Meßstetten nichts aus dem Neubauprojekt werden sollte – etwa im Zuge des Bebauungsplanverfahrens.

Interessierte können die aktuellen Erläuterungen im Beteiligungsportal der Landesregierung im Internet einsehen. Dort finden sich auch weitere Informationen zum Suchlauf – und zum Stallberg.

Weitere Informationen:

www.beteiligungsportal.baden-wuerttemberg.de