Justitia muss zum Trossinger Messerstecher-Fall noch gründlich abwägen. Foto: Hartmann

Versuchter Mord? Im Trossinger Messerstecher-Fall jetzt Gutachten in Vorbereitung.

Rottweil/Trossingen - Im Verfahren zum Vorwurf des versuchten Mordes gegen einen 57-Jährigen machte die erste Schwurgerichtskammer am Landgericht Rottweil am fünften Verhandlungstag kurzen Prozess.

Bereits nach einer halben Stunde war die Verlesung diverser, als prozessrelevant angesehener Urkunden beendet. Das Strafverfahren gegen den Angeklagten, der am 13. Dezember 2015 vor dem gemeinsamen Haus in Trossingen seine von ihm einige Wochen zuvor weggezogene 42-jährige Frau mit einem Messer lebensgefährlich verletzte,wird am 28. Juli fortgesetzt. Der Vorsitzende Richter Karl-Heinz Münzer verwies zur weiteren Beweisaufnahme vor allem auf den übernächsten Verhandlungstag am 3. August.

Dann soll ein textiltechnischer Sachverständiger aufgerufen werden, um anhand von Messerschnittmustern auf der Jacke der Frau, die diese beim Tatgeschehen getragen hatte, Erklärungen abzugeben. Diese könnten für die Kammer zur Einschätzung der Tat – vorsätzlich mit Tötungsabsicht oder eher in Form einen Unfalls aufgrund einer unerwarteten Bewegung des bedrohten Opfers, wie es der Täter behauptet? – wichtig sein.

Durch die Urkundenverlesungen wurde gestern anwaltlicher Schriftverkehr zur Unterhaltsberechnung und –verrechnung – der 18-jährige Sohn lebt beim Vater, die beiden jüngeren Geschwister bei der Mutter – öffentlich gemacht. Dass das Bundeszentralregister keine Straftaten des 57-Jährigen ausweist, wurde ebenso bekanntgegeben wie die Beschaffung der möglichen Tatwaffe – ein Jagdmesser – über einen Internethändler am 7. Mai 2014.

Auch das Protokoll eines Kriminalbeamten zu Tatortfakten wie Distanz Auto der Frau zum Hauseingang (11,5 Meter) und zum Heckenumfang (2,30 Meter Länge, 1,40 Meter Breite und 0,80 Meter Tiefe) an der Grundstücksgrenze zum Gehweg wurde verlesen.

Das Urteil könnte am Donnerstag, 4. August, gesprochen werden.