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Waldstück wird nicht in Planungen einbezogen. Anbindung an B 27 gefährlich.

Rottweil - Enttäuschte Gesichter im Gemeinderat: Das Land wird das Plangebiet für den JVA-Neubau nicht wie vorgeschlagen in den Wald hinein ausweiten. Es bleibt bei den ursprünglichen Plänen auf der Hochfläche im Esch. Die direkte Anbindung der JVA an die B 27 ist ebenfalls hinfällig.

Ein Jahr lang wurde der auf einem Antrag der Freien Wähler basierende Vorschlag aus Rottweil vom Land geprüft, untersucht, analysiert. Jetzt steht das Ergebnis fest: Die Landesregierung hat sich nach umfassender Überprüfung dazu entschieden, für den Bau der neuen Justizvollzugsanstalt (JVA) in Rottweil von einer Einbeziehung der von der Stadt angebotenen Erweiterungsfläche im südlich angrenzenden Wald abzusehen. Dies sei aller Voraussicht nach nicht umsetzbar. Es bleibt damit bei der bisherigen Fläche im Esch, die auch dem Bürgerentscheid zugrunde lag. Auf dieser Basis werde nun der Architekturwettbewerb ausgeschrieben.

Dies teilten Matthias Maurer vom Justizministerium und Vertreter des Amts Vermögen und Bau Baden-Württemberg dem Gemeinderat am Mittwochabend mit. Zuvor war Oberbürgermeister Ralf Broß in einem Brief von Ministerialdirektor Elmar Steinbacher über die Entscheidung informiert worden.

Landschaftsbild im Blick

Die Freien Wähler hatten im Herbst 2015 den Prüfantrag gestellt, den Waldstreifen zwischen "Esch" und B 27 in den Architekturwettbewerb einzubeziehen. Man erhoffte sich davon, den Eingriff in das Landschaftsbild zu minimieren, die Hochfläche freizuhalten und den Weg zur Neckarburg zu sichern. Auch die benachbarten Gemeinden sowie die Naturschutzgruppen hielten dies für einen guten Weg. Der Gemeinderat unterstützte den Vorstoß und bot dem Land im Januar 2016 das städtische Waldgrundstück südlich des Plangebiets an.

Grundsätzlich geeignet

Unter der Regie des Landesbetriebs Vermögen und Bau wurden daraufhin geologische, faunistische, floristische und archäologische Untersuchungen in Auftrag gegeben. Fazit: Aus den Gutachten ergibt sich, dass aus geologischer Sicht eine Bebauung des Waldes grundsätzlich möglich ist. Auch stehen Belange des Natur- und Artenschutzes einer Waldbebauung nicht generell entgegen. Dies wäre allerdings mit einem erheblichen Aufwand verbunden.

Wesentlich für die Entscheidung des Landes sei die Haltung der Körperschaftsforstdirektion Freiburg gewesen. Diese habe sich "eindeutig ablehnend" zur Erweiterung des Plangebiets geäußert. Die Bebauung des Waldstücks würde "großflächige, dauerhafte Eingriffe und erhebliche Auswirkungen auf die Schutz- und Erholungsfunktion der betroffenen Waldflächen" bedeuten. Mit dem im bisherigen Auswahlverfahren gefundenen Standort Esch steht aus Sicht der Körperschaftsforstdirektion ein geeigneter Standort zur Verfügung. Die Erteilung der erforderlichen "Umwandlungserklärung" für das Waldstück könne daher nicht in Aussicht gestellt werden.

Anschluss über die L 424

Die Verkehrsanbindung der geplanten Justizvollzugsanstalt an die B 27 nach Süden sieht das zuständige Regierungspräsidium "insgesamt kritisch". Ein zusätzlich erforderlicher Verkehrsknoten schränke den Verkehr unnötig ein und berge Gefahren durch Linksabbieger. In der weiteren Planung werde daher wie gehabt ein Anschluss über die bestehende Zufahrt von der L 424 vorgesehen.

Jetzt 500 Plätze geplant

Elmar Steinbacher, Ministerialdirektor im Ministerium der Justiz und für Europa, sagt in seinem Brief an OB Broß dazu: "Ich bin überzeugt, dass wir mit dem bisherigen Plangebiet aus dem Suchlaufverfahren einen hervorragend geeigneten Standort in Rottweil für die neue Justizvollzugsanstalt im südlichen Landesteil gefunden haben."

Die Planung für die JVA-Neubau werde im Übrigen von der aktuellen Entwicklung der Häftlingszahlen beeinflusst: Die Durchschnittsbelegung der Justizvollzugsanstalten sei seit Dezember 2015 um über 500 Gefangene angestiegen. Der ursprünglich für Rottweil gesteckte Rahmen von 400 bis 500 zu schaffenden Haftplätzen müsse daher voll ausgeschöpft werden. Nach derzeitigem Stand werde mit 500 Haftplätzen weitergeplant. Demzufolge, so Matthias Maurer auf Nachfrage, sei davon auszugehen, dass der Neubau insgesamt "mehr Volumen" haben wird. Höher als dreistöckig werde man aber nicht gehen.

Die Stadträte nahmen die Nachricht mit gemischten Gefühlen auf: Laut Stadtrat Günter Posselt (CDU) könne man mit dieser Grundlage nun die weitere Planung nach außen vertreten. Für Peter Schellenberg (FWV) ist das Ergebnis "enttäuschend" und die Begründung nicht nachvollziehbar. Sowohl sein Fraktionskollege Martin Hielscher als auch Heide Friederichs (FFR) sprachen von einer "politischen Entscheidung". Oberbürgermeister Ralf Broß erinnerte an den Beschluss des Gemeinderats, dass man das Ergebnis der Untersuchung in jedem Fall akzeptieren werde. Nun dürfe man keine weitere Zeit verstreichen lassen.

Der Architektenwettbewerb soll laut Angaben des Amts Vermögen und Bau frühestens Mitte des Jahres ausgeschrieben werden. Mit einem Ergebnis wird Mitte 2018 gerechnet – dann gehe es an die konkrete Objektplanung.

Weitere Informationen: Alle Untersuchungsergebnisse sind online unter www.beteiligungsportal.baden-wuerttemberg.de einsehbar.