Kommt für das Gefängnis die Waldfläche in Frage, sehen die Freien Wähler Vorteile in der Erschließung von der B  27. Foto: Google Earth

Gefängnisneubau: FWV will Zeit nutzen und stellt Antrag an Stadtverwaltung. Gutachten soll Erschließung im Esch klären.

Rottweil - Aus ihrem in der Gemeinderatssitzung geäußerten Wunsch, ein Verkehrsgutachten in Auftrag zu geben, das die Erschließung des Gefängnisses im Esch prüft, macht die Fraktion der Freien Wähler (FWV) einen formellen Antrag.

Schon während das Land untersuchen lässt, ob auch die Waldfläche südlich Richtung B 27 für die Bebauung in Frage kommt, soll auch geklärt werden, ob die Erschließung von der B 27 nicht sinnvoller wäre als von der B 14 aus.

Bislang werde in der Planung davon ausgegangen, dass die rund 450 Meter lange Stichstraße von der B 14 Richtung Neckarburg für die Erschließung genutzt wird, schreibt FWV-Sprecher Martin Hielscher in der Begründung zum Prüfantrag. Dabei müsste die Straße mehr als doppelt so breit ausgebaut werden wie bislang, um den Begegnungsverkehr von Lastwagen zu ermöglichen. Zudem befände sich die Bushaltestelle an der B 14, so dass Fußgänger einen entsprechend langen Weg zum Gefängnis zurückzulegen hätten. Auch wegen des bestehenden Verkehrs und der Querung des Neckartalradwegs vor der Einfahrt zur JVA halten die Freien Wähler diese Lösung nicht für die beste. Unterhaltung, Baukosten, Verkehrssicherheit, ökologische Belange wie auch die Kriterien für den Gefängnisbetrieb selbst sprächen deshalb für die Erschließung der JVA über die B 27 – wenn denn die Erweiterung des Plangebiets in den Wald möglich ist und die Gefängniseinfahrt direkt an die Bundesstraße platziert werden kann.

Ein Verkehrsgutachten soll nun, so der Wunsch der Freien Wähler, die Verkehrsbelastungen für die beiden möglichen Anschlussstellen vergleichen. Unabhängig von diesem rechnerischen Nachweis der Leistungsfähigkeit halten es die Freien Wähler für unstrittig, dass eine Anschlussstelle an der B 27 mit denen beim Berner Feld, Göllsdorf und Eferen vergleichbar wäre. Diese würden "hinsichtlich Leistungsfähigkeit und Verkehrssicherheit gut funktionieren".

Nach der Entscheidung, die Erweiterung des Plangebiets zu überprüfen, ruht die Auslobung des Architektenwettbewerbs für den Gefängnisneubau für etwa ein Jahr (wir berichteten). Als Thomas Steier, Leiter des Landesbetriebs Vermögen und Bau in Konstanz, den Gemeinderat in der Sitzung am 24. Februar darüber informierte, gab ihm FWV-Stadtrat Peter Schellenberg die Anregung für das Verkehrsgutachten bereits mit auf den Weg. In der Arbeitsgruppe zum Gefängnisneubau ist man laut Auskunft der Stadtverwaltung bereits einen Schritt weiter und hat vereinbart, dass das sowieso notwendige Verkehrsgutachten auf die B 27 erweitert wird.