Angeklagter will sich selbst heilen. 53-Jähriger tischt in Verhandlung wirre Geschichte auf.

Rottweil - Im Rottweiler Amtsgericht spielt sich ein skurriler Fall ab, als sich ein 53-jähriger Familienvater für seine Marihuanaplantage rechtfertigen soll.

Der stark pflegebedürftige Angeklagte machte es dem Rottweiler Gericht nicht leicht, weder mit dem Einhalten von Gerichtsterminen, noch mit glaubwürdigen Aussagen. Der Angeklagte war im Juli von der Polizei auf der Rottweiler Hochbrücke angehalten worden, da er für suizidgefährdet gehalten worden war. Weil er sich nicht ausweisen konnte, durchsuchte die Polizei seinen Rucksack und fand mehrere kleine Tütchen mit über sechs Gramm Marihuana. Der Angeklagte machte damals die Aussage, er benutze dieses zur Eigentherapie.

Bizarre Neuerzählung

Vor Gericht sagte er jedoch aus, die Unterschrift der Polizeiaussage sei nicht gültig, da er selbst unterschrieben habe und nicht seine Frau, die die Vollmacht für ihn besitze. Außerdem habe er die Tütchen von einem Unbekanntem, der ihm seit 2012 jeweils sechs Gramm Marihuana in einer vereinbarten Stelle hinterlasse. Im Gegenzug bezahle er 50 Euro. Als ihm das zu teuer geworden sei, habe er zuhause selber angepflanzt.

Die Richterin hakte nach, denn zuvor hatte der Angeklagte erzählt, es sei ein rein freundschaftliches Verhältnis und er würde das Marihuana kostenlos erhalten. "Seitdem ich Epilepsie habe, habe ich angefangen, Cannabis zu konsumieren. Ich habe starke Medikamente bekommen. Ich war nicht mehr ich selbst. Ich war schwach, depressiv und konnte nichts mehr machen, nicht mal laufen. Weil es mir irgendwann zu teuer war, habe ich selbst angepflanzt. Ich habe aber insgesamt nur zweimal gezüchtet."

Eine ganz andere Aussage

Seine Frau erzählte als Zeugin eine andere Geschichte: "Er hat seit 2012 durchgehend selbst angebaut. Ich weiß nicht, von wem er es gekauft haben sollte." Dass ihr Mann deale, stritt sie aber vehement ab: "100-prozentig nicht. Ich hätte sonst doch Geld gesehen". Für die 50 bis 60 in der Wohnung gefundenen Tütchen hatte sie allerdings auch keine Erklärung. Sie habe das Ganze toleriert, weil ihr Mann endlich wieder etwas mit seinem Leben anfangen konnte. Seit dem ersten Polizeikontakt habe er nichts mehr konsumiert. Seitdem habe sich sein Zustand erheblich verschlechtert. Eine Polizistin berichtete: "Ich habe noch nie so einen überwältigenden Marihuanageruch wie dort mitbekommen. Vor der Tür war ein beißender Gestank von Biomüll, wahrscheinlich damit die Nachbarn nichts merken. Der Angeklagte hat uns bereitwillig die Nische mit der Indoorplantage gezeigt. Auch in den Kleiderschränken im Kinderzimmer war ein Gewächshaus.

15,843 Gramm reines THC

Besonders von den Lichtbildern war die Richterin schockiert: "Sie haben die ganze Wohnung verrammelt. Da ist jede Scheibe abgedunkelt, und das auch im allgemeinen Familienbereich. Ihre ganze Wohnung besteht aus einer Plantage. Sie haben es ja sogar an den Wäscheständer zum Trocknen gehängt. Dem Untersuchungsbericht der Polizei zufolge waren Sie in Besitz von 161,5 Gramm Marihuana, im Müll wurden weitere 106,5 Gramm gefunden. Diese Menge ergibt 15,843 Gramm reinen Wirkstoffgehalts und würde 1113 Konsumeinheiten ergeben." Der Angeklagte beteuerte aber: "Nur ich habe das konsumiert. Ich weiß, dass meine Kinder so etwas nicht anrühren." Zwei bis drei Gramm habe er am Tag geraucht.

"Ich habe vom Arzt so viele Medikamente verschrieben bekommen. Die Kliniken hatten den Verdacht auf einen Hirntumor, ich habe Epilepsie und große Erinnerungsschwierigkeiten. Das steht ja auch alles in meinen Attesten und Arztberichten."

Urteil ohne Revision

Der Staatsanwalt plädierte für eine neunmonatige Freiheitsstrafe, ausgesetzt auf Bewährung, und eine Geldstrafe von 1500 Euro. "Ab sieben Gramm reinen Wirkstoffs reden wir von einer nicht geringen Menge. Mit über 15 Gramm hatte der vorher unbestrafte Angeklagte mehr als das Doppelte." Der Verteidiger stimmte der vorgeschlagene Strafe weitgehend zu, nur die geforderte Geldauflage fand er zu hoch. Verurteilt wurde der 53-Jährigen zu neun Monaten, ausgesetzt auf zwei Jahre Bewährung. Zusätzlich wurden ihm ein Bewährungshelfer sowie die Geldstrafe von 1500 Euro auferlegt.