Überm Schwarzen Tor sind nun doch Besenwirtschaften erlaubt, wenn diese gewisse Bedingungen erfüllen. (Symbolfoto) Foto: Otto

Stadt stellt Bedingungen für Betrieb überm Schwarzen Tor an Fasnet: weniger Lärm, weniger Prozente.

Rottweil - Erst ein Verbot, dann die Rolle rückwärts im Gemeinderat und jetzt ein Kompromiss: Nach einem "guten und konstruktiven Gespräch" mit den Betreibern der Besenwirtschaften, so die Stadt auf Anfrage, sei man nun zu einer Lösung gekommen: Überm Schwarzen Tor sind nun doch Besenwirtschaften erlaubt, wenn diese gewisse Bedingungen erfüllen, um nicht zuletzt den Belangen der Anwohner Genüge zu tun. Den "Hezelkessel" überm Schwarzen Tor wird es mit diesen Regelungen nun geben – aller Voraussicht nach. Die Betreiber sind bei einigen Punkten noch "in der Feinabstimmung", sagen sie. Der zweite Besen wird nicht stattfinden.

Ursprünglich wollte die Stadt die Besenwirtschaften oberhalb des Schwarzen Tors verbieten, weil sich Anwohner massiv über die Lärmbelästigung und den Schmutz beklagt hatten. Die Stadt hatte diese "in den vergangenen Jahren deutlich gestiegenen Belastungen der Nachbarschaft" zum Anlass genommen, in der Neutor-, Waldtor- und Flöttlinstorstraße keine Besenwirtschaften mehr zu genehmigen. Weil ohnehin schon viele Gastwirtschaften vorhanden seien, verschärften die Besenwirtschaften zusätzlich das Problem, hatte Ordnungsamtsleiter Jörg Alisch unter anderem erklärt. Schon nach der Fasnet 2014 habe die Stadt mit den Besenbetreibern intensive Gespräche geführt und gefordert, den Missständen entgegenzuwirken. Eine wesentliche Besserung sei aber nicht eingetreten.

Vergangene Woche nun gab es im Gemeinderat massive Kritik am Vorgehen der Verwaltung. Der Sachverhalt solle nochmal überprüft werden, so die Forderung. Unter anderem wurde bemängelt, dass sich die Leute noch mehr auf der Straße aufhalten würden, wenn es weniger Besenwirtschaften gibt.

Auftragsgemäß suchte Alisch nun erneut das Gespräch mit den Betreibern. "Das Ordnungsamt hat darin die Notwendigkeit eines ausreichenden Anwohnerschutzes während der Fasnetstage deutlich gemacht", so Alisch. In Absprache zwischen Ordnungsamt, Polizei und Feuerwehr seien nun gewisse Auflagen erarbeitet worden, die es für Besenbetreiber in der Innenstadt zu erfüllen gilt: Aus brandschutzrechtlichen Gründen gilt:  Kein offenes Licht, beispielsweise Kerzen  Gesetzliches Rauchverbot in den Räumen  Keine Gasöfen zur Beheizung (Sauerstoffarmut)   Ausreichend Feuerlöscher vor Ort  Freihalten von Flucht- und Rettungswegen  Begrenzung der Personenzahl (zwei stehende Personen pro Quadratmeter)  Brandschutzordnung ist sichtbar auszuhängen

Die gaststättenrechtlichen Anforderungen:  Ordner an den Eingängen (Jugendschutz, Vermeiden von Überfüllung)  Fenster und Türen geschlossen halten (Lärmschutz)  Ende der Musikzeiten: Sonntag auf Montag 2 Uhr, restliche Fasnetstage 4 Uhr. (Von Dienstag auf Mittwoch werden zwei Besen – Hezelkessel und Kapellenhof – nicht öffnen.)  Alkoholische Getränke dürfen 25 Volumenprozent nicht übersteigen  Für Beschallung gilt als Rahmen eigentlich grundsätzlich eine gesetzliche Nachtruhe ab 22 Uhr. Die Schallgrenze liegt bei 40 db/A. Diese darf auf Grundlage der geltenden Gesetze aber bei besonderen Veranstaltungen (Fasnet in Rottweil) sogar deutlich überschritten werden.

"Hierbei haben uns die Veranstalter signalisiert, dass sie auf ein verträgliches Miteinander mit der Nachbarschaft achten und diesen Spielraum nicht über Gebühr ausnutzen werden", so Jörg Alisch. Bei massiver Überschreitung dieser Vereinbarung werden Polizei und Ordnungsamt eingreifen müssen. "Wir hoffen jedoch, dass dies nicht erforderlich ist". In Absprache mit den Betreibern werde es Kontrollen von Polizei, Vollzugsdienst und Feuerwehr geben, um die Einhaltung der Auflagen sicherzustellen.