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JVA-Beteiligungsgruppe informiert sich im Esch über Ergebnisse der Untersuchungen.

Rottweil - 2020 – vorher wird es den Gefängnisneubau im Esch nicht geben. Doch bis dahin ist noch viel zu tun, wie die Beteiligungsgruppe gestern vor Ort von Vertretern des Landes erfahren hat.

Noch ist das Jahr nicht vorüber, das vor der europaweiten Ausschreibung des Planungswettbewerbs eingelegt wird. Wie Thomas Steier, Leiter des Landesbetriebs Vermögen und Bau in Konstanz, gestern bei einem Treffen der Beteiligungsgruppe im Esch sagte, sind die Untersuchungen zwar abgeschlossen, doch die Gutachten stehen noch aus. Sie sollen bis zum Ende des Jahres vorliegen und dann die "letztendlichen Aussagen" zu Fauna und Flora, Geologie, Archäologie, Verkehr und Waldumwandlung beinhalten. Sind die Expertenaussagen beim Land verwaltungsintern diskutiert, sollen sie der Stadt Rottweil zur Verfügung gestellt werden, bevor – ganz am Ende des Prozesses – die Landesregierung eine Entscheidung fällen muss. "Unser Ziel ist es, mit dem Projekt in den Haushalt 2020/21 zu kommen", meinte Steier. "Vorher gibt es also ganz sicher keinen Baubeginn."

Im Werkstattbericht, den Steier den Mitgliedern der Gruppe versprochen hatte, gab es gestern trotzdem schon erste Einblicke in die Ergebnisse der umfangreichen und aufwendigen Untersuchungen.

Der Blick zurück: Schon im Herbst 2015 war das Amt Vermögen und Bau eigentlich so weit, dass der Planungswettbewerb hätte ausgeschrieben werden können. Dazwischen kam allerdings die Idee aus den Reihen der Freien Wähler im Gemeinderat, prüfen zu lassen, ob nicht das Waldgebiet Richtung B  27 mit einbezogen werden könnte. Bei Verbänden und den Nachbarkommunen traf das auf Zustimmung, und auch das Land sagte zu. "Diesen Prüfauftrag arbeiten wir derzeit ab", rief Steier in Erinnerung.

Wie groß die Chance ist, dass der Gefängnisneubau tatsächlich – ganz oder teilweise – im Waldgebiet Beckenhölzle entstehen kann, sei im Moment noch nicht abzuschätzen, sagt Steier am Rande des Rundgangs zu einer Bohrstelle und einem Gelände, wo wegen möglicher archäologischer Funde gebaggert worden ist. Im Gesetz steht zunächst einmal: Wald muss Wald bleiben, und für Ausnahmen gelten strenge Regeln, die bei der Prüfung der Alternativen anzuwenden sind. Auswirkungen auf die Tier- und Pflanzenwelt, den Wasserhaushalt, Frischluftschneisen, das Mikroklima sind etwa ebenso zu berücksichtigen wie die Geräuschentwicklung, die Einsehbarkeit, die Nähe zu Wohngebäuden oder auch der Grundstückszuschnitt und vollzug- liche Belange. "Ist all das beleuchtet", skizzierte Konstanzer Amtsleiter, "können wir dem Regierungspräsidium die Frage stellen, ob sie sich vorstellen könnten, dass im Wald gebaut werden darf."

Was den Experten außer Dolinen, neun Keltengräbern, Haselmäusen und Nachtfaltern sonst noch so aufgefallen ist? Zum Beispiel 36 Vogelarten, von denen sechs auf der roten Listen des Landes stehen, oder mit dem großen Abendsegler und dem großen Mausohr auch zwei Fledermausarten. Indes: Überraschungen, die das Projekt grundsätzlich in Frage stellen würden, waren offenbar nicht dabei. Und auch wegen der Verkehrsdaten gab es keine Sorgenfalten. Die Zählungen am Kreisverkehr haben für die Stunden von 6 bis 10 Uhr 5500 Fahrzeuge, für die Spanne von 15 bis 19 Uhr 7000 Fahrzeuge ergeben. Für das Gutachten wird nun laut Joshua Tarrago vom Landesbetrieb eine Prognose erstellt, wie das Verkehrsaufkommen 2030 aussehen könnte – mit der Belebung durch die Aussichtsplattform auf dem Testturm und mit täglich 350 bis 400 Fahrzeugen zur Justizvollzugsanstalt.