Verpächter will Pachtrückstände und Verfügbarkeit über seine Anwesen, Mieter wollen Geld für Restaurierungen

Von Winfried Scheidel

Kreis Rottweil. Mit großem griechischen Theater hat sich derzeit eine Zivilkammer am Landgericht Rottweil herumzuschlagen. Drei Griechen – ein Verpächter und zwei Gastwirte – melden völlig unterschiedliche Ansprüche aus ihren unglücklichen Geschäftsverhältnissen an. Nachdem die Prozesse im November wegen Personalmangels am Landgericht verschoben worden waren, widmete sich jetzt Dietmar Foth, der Präsident des Rottweiler Landgerichts, bei einem Kammertermin mit zwei hauptberuflichen Beisitzern höchstselbst den umstrittenen Sachverhalten, bei denen sich die Parteien zuweilen auch ungeniert Lug und Trug vorwerfen.

Landgerichtspräsident macht Zivilprozess zur Chefsache

Einerseits fordert der Verpächter zweier Gasthäuser in Oberndorf (Kreis Rottweil) und Alpirsbach (Kreis Freudenstadt) noch ausstehende Pachtzahlungen in beträchtlicher Höhe und hegt dazu den dringenden Wunsch, bald wieder über die Immobilien in vollem Umfang verfügen zu können, im Gegenzug beharren die gescheiterten Pächter auf darüber noch hinausgehende Zahlungsausstände des Vermieters wegen eines immensen Aufwands, den sie – die Pächter – zur Verbesserung der maroden Bausub-stanz – zum Beispiel wegen kaputter Dächer und defekter Heizungsanlagen – über die Zeit betrieben haben wollen.

Händeringend gelingt zumindest in einem Fall eine Einigung

Nachdem sie die Gasthäuser längst verlassen haben, aber immer noch gültige Pachtverträge besitzen, zeigte sich die Gemengelage am Donnerstag vor Gericht erst einmal so verworren, dass keine Möglichkeit zu Einigungen "zur Güte" zu bestehen schien.

Dies gelang im Fall des Oberndorfer Gas-tronomiebetriebs nach mehreren Sitzungsunterbrechungen dann doch noch. Zerknirscht zeigte sich der Anwalt des klagenden Verpächters bereit, sich auf ein "Null zu Null" ohne weitere gegenseitige Ansprüche zu einigen, damit sein Mandant nun doch bald über sein Eigentum in vollem Umfang verfügen kann.

Im Alpirsbacher Fall stellt der Pächter, der die dortige Gastronomie bis September 2014 betrieben hat, den von ihm monatelang verweigerten Mietzahlungen gar einen Betrag von 70 000 Euro gegenüber, den er in die Gebäudesubstanz und zur Abdichtung eines maroden Daches investiert haben will. Einem "Null zu Null" steht hier die Weigerung der Klägerseite entgegen, die Kaution von 10 000 Euro wieder herauszurücken. Bei den gesamten Ansprüchen seines Mandanten, des Verpächters, sei eine solche Forderung frech und unverschämt, meint der Anwalt des Klägers kopfschüttelnd.

So kommt es nun bei diessem zuweilen seltsam komisch anmutenden Widerstreit am 11. März zu einem Verkündigungstermin. Bis dahin muss sich das Gericht ein endgültiges Bild machen zu den behaupteten Sachverhalten, zu denen es kaum gründliche vertragliche Abmachungen, dafür offenbar um so mehr sehr salopp erscheinende mündliche Absprachen gibt.