Der Vorbestrafte kam vor dem Amtsgericht Rottweil noch einmal um eine Haft herum. Foto: Nädele

Zeugen kommen jungen Frauen nicht zur Hilfe. Vorbestrafter kommt noch einmal um Haft herum.

Rottweil - Statt einer Zigarette hat ein 33-Jähriger jetzt eine sechsmonatige Haftstrafe wegen Körperverletzung und Beleidigung verhängt bekommen. Das Amtsgericht Rottweil setzt sie für drei Jahre zur Bewährung aus. Und bleibt damit weit unter den Forderungen der Staatsanwaltschaft. Diese hatte dem Rottweiler versuchten Raub vorgeworfen.

Dabei hatte an jenem Juliabend 2016 alles ganz harmlos begonnen, wie Zeugen vor Gericht beschreiben. Als der 33-Jährige an zwei geparkte Autos am Friedrichsplatz herantritt und nach einer Zigarette fragt, ist die Stimmung der Beteiligten gut. Kurze Zeit später eskaliert die Lage. Der Mann fühlt sich offenbar provoziert, als ihm eine Beifahrerin die erfragte Zigarette nicht sofort aushändigt.

Stattdessen habe die 22-Jährige sie immer wieder weggezogen. Daraufhin greift der Rottweiler durch das herabgelassene Fenster in das Auto und packt grob die Hand der jungen Frau. Als sie sich zu wehren versucht, entwendet der Angreifer ihre Geldbörse, die auf ihrem Schoß liegt. Er beleidigt die Nagolderin auf Russisch. Diese schildert auf der Zeugenbank, wie sie versucht hat, das Wagenfenster zu schließen, was jedoch misslang. Während der Tat befinden sich die Kinder der Fahrerin auf der Rückbank.

"Einige Leute haben den Vorfall beobachtet", erzählt die junge Frau vor Gericht. "Aber sie haben nur zugesehen und gelacht." Ihre Freundin, die am Steuer sitzt und sich mit einem Bekannten unterhält, steigt aus, um den Angreifer zur Rede zu stellen. Der wirft den Geldbeutel zurück ins Auto und lässt von der 22-Jährigen ab. Durch den groben Griff erleidet sie eine Prellung am rechten Handgelenk, steht zudem leicht unter Schock. Da ein Bekannter der beiden Frauen den 33-Jährigen kennt, ist er für die eingeschalteten Polizeibeamten schnell auszumachen.

Das ist einer der Gründe, weshalb das Gericht in seinem Urteil nicht der Anklage der Staatsanwaltschaft wegen versuchten Raubes folgt. "Der Angeklagte hat unserer Auffassung nach mehr aus Trotz als aus einer Bereicherungsabsicht nach dem Geldbeutel gegriffen", begründet der Richter. Er habe davon ausgehen müssen, dass er vom Bekannten der beiden Frauen erkannt werde. Auch dass er die Geldbörse wieder zurück ins Auto geworfen hat, wertet das Gericht als strafmildernd. Zudem sei die Körperverletzung am unteren Rand des strafbaren Bereiches einzuordnen, erklärt der Richter.

Dennoch ist der 33-Jährige, der sich im Gerichtssaal aufbrausend zeigt und der Zeugin immer wieder ins Wort fällt, kein Unbekannter. Er ist einschlägig vorbestraft. Immer wieder musste er sich vor Gericht unter anderem wegen Betrugs und Diebstahls und wegen vorsätzlicher Körperverletzung verantworten. Auch das Fahren ohne Fahrerlaubnis sowie unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln gehen auf sein Konto. Der Vater eines Kindes saß bereits mehrere Jahre im Gefängnis ein.

Weil der Rottweiler aber inzwischen einer geregelten Arbeit nachgeht und die Tat im unteren Bereich des Strafbaren anzusiedeln ist, setzt der Richter die Haftstrafe "ein letztes Mal" für drei Jahre zur Bewährung aus. Nimmt der Verurteilte in dieser Zeit allerdings Drogen zu sich, muss er in den geschlossenen Vollzug. Das hat den Hintergrund, dass der 33-Jährige seit Jahren vom Drogenersatzstoff Subutex abhängig ist. Bisher waren Therapieversuche gescheitert. Und auch sonst darf er sich nichts mehr zuschulden kommen lassen, warnt der Richter eindringlich.