Montage: ThyssenKrupp Foto: Schwarzwälder-Bote

Offener Brief zum städtebaulichen Vertrag / Entwurf "teilweise einseitig und unscharf formuliert"

Von Patrick Nädele

Rottweil. Die Bedeutung des Testturms für ThyssenKrupp Elevator ist für den Rottweiler Werner Fischer unbestritten. Doch wie wichtig ist er für die Stadt Rottweil fragt er – in einem offenen Brief an die Stadtverwaltung und die Gemeinderäte.

Eines stellt Fischer gleich klar: "Ich stehe dem Projekt Testturm bisher offen gegenüber." Den Entwurf des städtebaulichen Vertrags, mit dem Details zur Gestaltung des Turms, zur Besucherterrasse oder etwa Stellplätzen geregelt werden sollen, hat er sich trotzdem oder gerade deshalb besonders genau angesehen. Und er sieht den Entwurf als "teilweise einseitig und unscharf formuliert" an.

Fischer wendet sich deshalb nun in einem offenen Brief an Oberbürgermeister Ralf Broß und die übrigen Mitglieder des Gemeinderats, die den Vertragsentwurf in der ersten Sitzung nach der Sommerpause am 17. September diskutieren werden.

Zu viele Auslegungen lasse das Vertragswerk zu, zu viele Fragen blieben offen, erinnert Werner Fischer an die Pflicht, den Entwurf "dahingehend zu überprüfen, ob hierin auch die Interessen der Stadt und ihrer Bürger ausreichend berücksichtigt sind". An vier Beispielen zur Besucherterrasse, zu den Eintrittspreisen, zur Rückbauverpflichtung und den Interessen der Stadt macht er seine Bedenken deutlich.

So bittet er die Mitglieder des Gemeinderats, im Interesse der Stadt die offenen Fragen zu klären und vertretbare Lösungen zu finden. "Mit der Bereitstellung des Bauplatzes auf dem Berner Feld erhält ThyssenKrupp einen idealen Standort für den geplanten Testturm", meint Werner Fischer.

Da könne die Bevölkerung als Ausgleich für die Beeinträchtigungen des Stadtbildes und die Aufwendungen der Stadt "erwarten, dass ThyssenKrupp der Stadt Rottweil weitestgehend entgegen kommt".

u Besucherterrasse In Paragraf 4 (1) verpflichte sich ThyssenKrupp, eine Besucherterrasse auf der obersten Turmebene vorzusehen und diese über einen gesonderten Aufzugsschacht zugänglich zu machen. Doch: Die "Formulierung ›vorzusehen‹ sagt aber nichts Konkretes aus über die tatsächliche Herstellung und Finanzierung der Besucherterrasse", sieht Fischer Klärungsbedarf. Wer übernehme die Planung, wer die Kosten für den Aufzugsschacht, wer veranlasse die Herstellung, wer trage die Betriebs- und Bauunterhaltungskosten? Fragen, auf die er im Vertragsentwurf keine Antworten findet. u Eintrittspreise Laut Paragraf 4 (6) ist ThyssenKrupp berechtigt, einen angemessenen Eintrittspreis – orientiert an anderen Turmbauwerken – für die Fahrt zur Plattform zu verlangen. Die Stadt erbringe jedoch Vorleistungen wie das Anlegen von Besucherparkplätzen. Deshalb, so findet Fischer, stehe ihr auch ein angemessener Anteil an den Eintrittsgeldern zu. Und dem Wunsch von ThyssenKrupp, Kartenkontingente nur auf Voranmeldung zu vergeben, sei zu widersprechen. "Besucher müssen die Möglichkeit haben, im Rahmen der Besuchszeiten auf die Besucherterrasse zu kommen", argumentiert er. u Rückbauverpflichtung Im Entwurf des städtebaulichen Vertrages sei nichts gesagt zur Frage, was geschieht, wenn ThyssenKrupp den Testbetrieb einstellt und damit auch die Besucherterrasse stillgelegt ist. Beim Testturm handle es sich um kein übliches Industriebauwerk, so Fischer, sondern um einen 246 Meter hohen Turm mit hohem Gefahrenpotenzial, wenn keine ständige Wartung und Bauunterhaltung stattfindet. Aus seiner Sicht darf deshalb diese Frage nicht ungeklärt bleiben. u Interessen der Stadt Auch diese seien im Vertragsentwurf nicht dargestellt. Fischer regt deshalb an, sie in Paragraf 1 (3) als Erfordernisse der Stadt aufzunehmen. Darin müsste sich seiner Meinung nach finden, dass die Beeinträchtigungen des Rottweiler Stadtbilds – etwa durch die Beleuchtung des Turms – so gering wie möglich zu halten sind. Oder auch zu den touristischen Nutzungsmöglichkeiten über die Öffnungszeiten der Terrasse fände er einen Absatz notwendig.

Weitere Informationen: Der Entwurf des städtebaulichen Vertrags ist auf der Internetseite der Stadt Rottweil zu finden. Interessierte Leser können sich aber auch in der Redaktion des Schwarzwälder Boten in Rottweil ein Exemplar abholen.www.rottweil.de