Heckler & Koch setzt sich mit dem früheren Geschäftsführer gerichtlich auseinander. Foto: Wolf Foto: Schwarzwälder-Bote

Ehemaliger Geschäftsführer klagt gegen Heckler & Koch / Unternehmen sieht Imageschaden

Von Jürgen Wolfer

Kreis Rottweil. Das Verfahren hat all das, aus dem mancher Justizthrillers besteht: einen ehemaligen Geschäftsführer eines führenden Rüstungsunternehmens, der gegen eben dieses zu Felde zieht, Vorwürfe über angebliche illegale Waffenlieferungen und hoch bezahlte Anwälte, die mit Eleganz in seidenen Roben ihre Positionen vortragen.

Nein, das besagte Szenario ist kein Bestandteil eines John-Grisham-Bestsellers. Es handelt sich um das reale Szenario des Zivilrechtsverfahrens zwischen Ernst Mauch, dem früheren Heckler-&- Koch-Geschäftsführer, und dem bekannten Oberndorfer Waffenhersteller, der Mauch seine betriebliche Altersversorgung versagt.

Genau dagegen ist Mauch nun vor dem Rottweiler Landgericht ins Feld gezogen. Der 55-Jährige macht geltend, dass, wie nach seinem Ausscheiden bei Heckler & Koch (HK) 2005 vereinbart, die ab Januar 2010 auszuzahlende Betriebsrente nur drei Monate geflossen sei.

Im April des vergangenen Jahres hat das Oberndorfer Unternehmen Mauch die Zahlung der monatlichen gut 7000 Euro widerrufen. Mauch, inzwischen in der Geschäftsführung der Armatix GmbH im bayerischen Unterföhring tätig, will vor Gericht erreichen, dass die betriebliche Rente wieder fließt.

Aus Sicht von HK sprechen gute Gründe dagegen. Deren Anwalt aus dem Hause der renommierten internationalen Kanzlei McDermott Will & Emery wirft Mauch vor, seit seinem Ausscheiden aus der Oberndorfer Traditionsfirma das Image derselben systematisch zu schädigen. Etwa durch Äußerungen gegenüber Firmenkunden, bei denen er die Qualität der HK-Waffen in Frage gestellt haben soll.

Zum anderen – und das wiegt für das Unternehmen schwerer – soll sich Mauch mit einem bekannten Freiburger Friedensaktivisten zusammengeschlossen haben, "um das Unternehmen in seiner Existenz zu gefährden".

Konkreter Anlass: Mauch soll ein Ermittlungsverfahren angestoßen haben, in dessen Zentrum angebliche Waffenlieferungen HKs an mexikanische Bundesstaaten steht, für die seit 2006 ein ausdrückliches Lieferverbot gilt.

Dieses Ermittlungsverfahren schädige nicht nur das Vertrauen der Kunden in das Oberndorfer Unternehmen, so der Anwalt. Ja, es habe auch zu erheblichen wirtschaftlichen Konsequenzen auf dem mittelamerikanischen Markt geführt. "Diese sind geeignet, die Existenz der Firma zu gefährden und erheblichen finanziellen Schaden zu verursachen", argumentierte der HK-Verteidiger.

"Genau daran habe ich meine Zweifel", begegnete der Vorsitzende Richter, Waldemar Weiss, der Argumentation. Es liege in der Natur der Sache, dass ein Rüstungsunternehmen in einem besonders sensiblen Blickwinkel der Öffentlichkeit stehe. "Damit müssen alle Unternehmen in dieser Branche seit Jahrzehnten auskommen – und machen dennoch Geschäfte."

Ob die Vorwürfe gegen Mauch stimmen, müsse gegebenenfalls eine akribische Beweisaufnahme zeigen, so Weiss. Vom Standpunkt des aktuellen Prozesses – und hier gehe es um die Klage zur Wiederaufnahme der betrieblichen Rentenzahlungen an Mauch – sei das nicht zu klären. Relativ schnell geklärt waren hingegen die schlechten Aussichten, die Weiss dem Widerruf der Rentenzahlungen durch HK beschied: "Einen Widerruf lässt der Bundesgerichtshof nur in strengen Ausnahmefällen zu. Und einen solchen sehe ich hier nicht. Die vereinbarte betriebliche Altersversorgung hat sich Herr Mauch durch seine Arbeit in Ihrem Unternehmen verdient – das kann man nicht einfach streitig machen."

Wohl in diesem Wissen verfolgte Ernst Mauch die mündliche Verhandlung gelassen. Milde lächelnd, schickte er ab und zu ein joviales Zwinkern in die Reihen der zahlreichen Zuhörer. "Ich habe jahrelang mein Herzblut in die Firma investiert. Wieso sollte ich die Existenz des Unternehmens zerstören wollen", erbat sich Mauch zum Schluss eine rhetorische Frage. Nachdem eine vom Vorsitzenden vorgeschlagene gütliche Einigung von beiden Seiten abgelehnt worden ist, wird der Zivilprozess nun am 9. September in Rottweil fortgesetzt.