Hinter Schloss und Riegel: Zwei skrupellose Einbrecher werden zu einer je fünfjährigen Haftstrafe verurteilt. Symbolfoto: Jensen Foto: Schwarzwälder-Bote

Urteil: Fünf Jahre Haft für beide Angeklagte / Skrupellosigkeit der Taten auffallend / Fragen bleiben offen

Für zehn Wohnungseinbrüche und zwei versuchte Einbrüche müssen zwei Litauer fünf Jahre in ein deutsches Gefängnis. Mit dem Strafmaß reagierte das Gericht auch auf die Skrupellosigkeit der Ausführungen.

Kreis Rottweil. Die beiden Angeklagten kassierten das für das Gericht höchstmögliche Strafmaß. Zwar bewegt sich der Strafrahmen des maßgeblichen Paragrafen 244 des Strafgesetzbuches zwischen einem halben und zehn Jahren, aber die zuvor getroffenen Verständigung zwischen dem Landgericht Rottweil und den Angeklagten reduzierte den Strafrahmen auf bis zu fünf Jahren, die Richter Karlheinz Münzer dann auch voll ausschöpfte. Damit folgte er den Ausführungen von Staatsanwalt Markus Wagner.

Bei einer Verständigung – die Angeklagten hatten ein Geständnis abgelegt und auf die Gegenstände verzichtet, die bei ihrer Verhaftung beschlagnahmt worden waren – werde der Rahmen in der Regel nicht bis zum oberen Rand ausgeschöpft, sagte Wagner. Aber im vorliegenden Fall sei der obere Rand "zwingend notwendig und unerlässlich".

Dabei sahen weder der Staatsanwalt noch der Richter den materiellen Schaden – bei einem der Einbrüche wurden Wertgegenstände über 200 000 Euro erbeutet – als maßgeblich. Erschütternd seien vielmehr die psychischen Folgen für die Opfer, die die Angeklagten in Kauf genommen hätten, und die bei einigen der Geschädigten zu anhaltenden großen Angstzuständen führten. "Es bleibt zu wünschen, dass sie wieder ins Leben zurückfinden", sagte Münzer.

Es steckt mehr dahinter

Für den Richter stehen auch nach dem Geständnis der Angeklagten Fragen offen: Wie konnte es dazu kommen und wer steckt noch dahinter. Sowohl der 46- als auch der 31-Jährige stammen aus schweren Kindheitsverhältnissen. Allerdings hätten aus Sicht des Gerichts beide aufgrund ihrer Schulausbildung Fuß fassen können. Zeitweise sei das auch gelungen. Umso weniger könne die soziale Herkunft daher für ein milderes Strafmaß berücksichtigt werden.

Darüber hinaus hätten sich die Angeklagten eher widerwillig auf die Verständigung eingelassen, und das Geständnis musste ihnen "aus der Nase gezogen werden". Der Wahrheit war das Gericht deshalb noch lange nicht auf der Spur. "Man kann uns vieles erzählen, aber wir müssen nicht alles glauben".

Die Umstände der Vorgänge hätten darauf schließen lassen, dass trotz fehlender Puzzleteile "mehr dahintersteckt", sagte Münzer. Hintermänner, die das Auto, eine Wohnung und Hotel organisierten, mithin eine mafiöse Struktur und organisierte Kriminalität, legte der Richter seine Rückschlüsse offen, die sich aber nicht beweisen ließen. Dennoch sah er wie die Staatsanwaltschaft die Voraussetzungen für die lange Haftstrafe zum Schutz der Bürger begründet. Belegbar war für das Gericht der skrupellose Umgang mit dem Hab und Gut der Opfer. Daher wurde den Angeklagten nicht nur Diebstahl, sondern auch Sachbeschädigung in allen Fällen zur Last gelegt. Etwa wurde ein Tresor durch ein Haus geschleift und dabei erhebliche Schäden verursacht.

Für den Gefängnisaufenthalt gab Münzer den beiden mit auf den Weg, die Zeit und die Angebote zu nutzen: "Nach der Entlassung können Sie für einen Neustart davon profitieren".