Eine Spielstraße, keine öffentlichen Stellplätze, aber bald ein Kindergarten im Haus Friedrichsplatz 16? Das ist der Wunsch von Stadtverwaltung und Hauseigentümer. Doch eine Betriebserlaubnis, wie von der Stadt behauptet, liegt noch nicht vor. Foto: Schulz Foto: Schwarzwälder-Bote

An der Kindertagesstätte im Haus Friedrichsplatz ist nicht zu rütteln, meint die Stadtverwaltung – ein Versprechen?

Von Armin Schulz

Rottweil. Alles ist klar, wenn’s denn so wäre: Im Haus Friedrichsplatz 16 soll eine Kindertagesstätte eingerichtet werden. Das ist auch der Wunsch von OB Ralf Broß. Geht es nach der Stadtverwaltung, ist daran nicht zu rütteln, die Entscheidung nicht verhandelbar, da baurechtlich eindeutig. Dabei ist es hier wie überall: Auslegungssache.

Es gibt ein Haus in der historischen Innenstadt, dessen Dach seit Wochen ohne Ziegel dasteht, weil der Bauherr etwas vorhatte, was die Stadt nicht wollte. Der Bauherr wollte auf das Dach seines denkmalgeschützten Hauses im Rahmen einer dringend notwendigen Reparatur wieder eher normale Ziegel packen, hatte sie bestellt und die Arbeiten hatten bereits begonnen, da machte es ritsch-ratsch (bildlich gesprochen) und die Behörden stellten den Bau ein. Deren strenge Vorstellung: Man solle doch bitteschön Biberschwanzziegel verwenden, so sehe es die entsprechende Gestaltungssatzung ja schließlich vor. Das hätte das historisch einmalige Gebälk indes nicht verkraftet. Jetzt gibt es wohl einen Kompromiss: Der Bauherr darf andere Ziegel nehmen, wiederum nicht diese, die er bestellt hatte, weil die einen Makel hätten: sie glänzten zu sehr.

Es gibt Kindergärten, die haben einen eigenen großen Garten mit Bäumen und Sträuchern und einem eigenen Spielplatz oder einem Spielplatz in unmittelbarer Nähe. Es gibt Kindergärten, die haben eine Kindergartenleitung, die sich so sehr um ihre Schützlinge Sorgen macht, dass sie den Zaun, den der Kindergarten umgibt, am liebsten um einen halben Meter erhöhen würde, damit ja nichts passiert, ja kein Kind ausbüxt und auf die viel befahrene Straße oder an den nahegelegenen Bach läuft.

Es gibt Vorschriften und Voraussetzungen zur Erteilung einer Betriebserlaubnis von Tageseinrichtungen für Kinder, die hat der Kommunalverband für Jugend und Soziales (KVJS) Baden-Württemberg formuliert. Dort heißt es unter anderem zum Thema Außenspielbereich: "Spielplätze sind für alle Formen von Tageseinrichtungen vorzusehen. Die Spielfläche sollte ausreichend groß sein (circa acht bis zehn Quadratmeter pro Kind). Das Spielgelände im Freien solle möglichst direkt ans Gebäude angeschlossen sein. Die Einzäunungen müssen so beschaffen sein, dass sich kein Kind unbemerkt entfernen kann. Der Spielplatz solle möglichst aus Rasen und teilweise festem Untergrund bestehen, beschattet sein und eine Wasserstelle haben." Und so weiter. Richtig: Das Meiste sind Soll-, keine Muss-Bestimmungen. Und so gibt es auch hier Handlungsspielraum: Der KVJS sagt: Möglich seien auch Kompensationsflächen – beispielsweise ein öffentlicher Spielplatz in der Nähe.

Es gibt ein großes stattliches Haus am Friedrichsplatz 16, in dem genügend Kinder untergebracht werden können. Die können dort toben, spielen, essen, sich ausruhen und Vieles mehr. 30 Kinder sollen später einmal dort betreut werden.

Was es nicht gibt: einen Spielplatz von 240 bis 300 Quadratmetern in unmittelbarer Nähe. Oder ausreichend Parkplätze in unmittelbarer Nähe. Oder den gewohnt strengen behördlichen Blick (wie in mittelbarer Nähe) auf die geplante Außentreppe an dem Gebäude, das ein Denkmal von besonderer Bedeutung ist. Was es laut KVJS ebenfalls nicht gibt, obwohl die Stadtverwaltung Gegenteiliges in der entsprechenden Sitzung des Bauausschusses behauptet hat: eine Betriebserlaubnis. Sie ist noch nicht erteilt, wie der Kommunalverband auf unserer Anfrage hin antwortet, weil noch nicht alle Voraussetzungen vorliegen.

Was es jedoch wiederum gibt: Auslegungsspielraum.