Wie sehr Silagesäfte dem Ökosystem schaden können, zeigt die Verhandlung vor dem Amtsgericht. Foto: Parage

Silagesäfte ausgelaufen. 46-Jähriger muss sich wegen Gewässerverunreinigung vor Gericht verantworten.

Rottweil-Zepfenhan - Vergangenes Jahr traten aus einer Biogasanlage Silagesäfte aus. Die Folge: In Zepfenhan machte sich ein übler Geruch breit. Der Besitzer der Anlage musste sich nun vor Gericht verantworten. Dabei geht es auch um grundsätzliche Fragen.

Eine längst vergessen scheinende Geschichte aus dem vergangenen Jahr wurde vor dem Amtsgericht Rottweil erneut aufgegriffen: Als sich damals ein übler Geruch aus einem der Gewässer in Zepfenhan breit machte, war der Übeltäter schnell gefunden – eine Biogasanlage, aus der Silagesäfte austraten.

Landwirt legt Einspruch gegen das Strafmaß ein

Der 46-jährige Landwirt, dem ebendiese Biogasanlage gehört, muss sich nun vor Gericht wegen fahrlässiger Gewässerverunreinigung verantworten. Bei der Verhandlung soll dabei nicht der Tatbestand an sich, sondern das Strafmaß verhandelt werden. Gegen dieses hatte der Landwirt Einspruch eingelegt.

Schon zu Beginn der Verhandlung zeigt sich der Angeklagte reumütig. Er sei allein von Berufs wegen nicht daran interessiert, der Landwirtschaft zu schaden. "Es tut mir wirklich leid, was da passiert ist", beteuert er. Etwa 900 Meter des Gewässers wurden laut Strafbefehl durch das Austreten des Silagesaftes und der damit einhergehenden Überdüngung verschmutzt.

Die von der Staatsanwaltschaft geforderte Strafe von 40 Tagessätzen à 50 Euro findet der Angeklagte dennoch zu hoch. Berücksichtige man, wie sehr seine Einnahmen schwankten, könne er das Bußgeld in dieser Höhe nicht bezahlen. Faktoren wie sich ändernde Milch- und Futterpreise seien im Strafmaß nicht berücksichtigt worden.

Obwohl der eigentliche Tatbestand nicht behandelt werden musste, wirft die Vorgeschichte kein gutes Licht auf den Angeklagten. Bereits 2013 sollte das Silo abgedichtet werden. "Damals war das Silo aber voll", meint der Landwirt. Bereits in jenem Jahr hatte der Bach in Folge des undichten Silos gestunken. Im April 2015 war die Rede von einem verstopften Auffangbecken. Damals habe man das nicht direkt gemerkt, so der Angeklagte. Die Maßnahmen zogen sich hin. Mal war das Wetter Schuld, mal war das Silo voll. Fakt bleibt: Das Gewässer wurde nicht zum ersten Mal verunreinigt. Was Beobachtern der Verhandlung dabei klar wurde: Wenn die Natur dem Angeklagten am Herzen liegt, dürfen sich solche Vorfälle nicht wiederholen.

Sanierung mit Kosten im vierstelligen Bereich

Das scheint sich nun auch der Landwirt zu Herzen genommen zu haben. Mit einer aufwendigen Sanierung im vierstelligen Bereich hat er die Biogasanlage in Schuss bringen lassen. Dies, und seine Einsicht und Reue, kommen ihm letztendlich zu Gute. Die Richterin halbiert das angepeilte Strafmaß.

Am Ende scheint der Landwirt zwar erleichtert, dennoch stößt es ihm bis heute sauer auf, dass sich die Anwohner nicht direkt an ihn gewendet haben. "Mit mir kann man doch reden", meint der 46-Jährige.