Von Eifersucht getrieben griff in Rottweil ein 38-Jähriger seine Exfrau an. (Symbolfoto) Foto: Fisun Ivan / Shutterstock

38-Jähriger verletzt Exfrau in Rottweil. Krankenhausaufenthalt und Krankschreibung. Kind muss alles mit ansehen.

Rottweil - Von krankhafter Eifersucht getrieben, brachte sich ein heute 38-Jähriger immer mehr ins Abseits. Die Psychiatrie wird für ihn deshalb noch länger das Zuhause sein. Dass der Mann sich in seiner Persönlichkeitsentwicklung für ein Leben in Freiheit noch einmal qualifizieren kann, steht sehr in Frage.

Am Montag wurde der Mann wegen verschiedener Delikte zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Das der Anklage zugrunde gelegte zentrale Geschehen spielte sich am 27. Februar 2016 in Rottweil ab, wo er – wieder einmal von Wahnvorstellungen getrieben und durch Alkoholkonsum hemmungsloser gemacht – von seinem Wohnort Tuttlingen aus mit dem Taxi angekommen war. In Rottweil drang er in die Wohnung seiner Exfrau ein und ging ihr so an den Kragen, dass wegen der körperlichen Verletzungen ein viertägiger Krankenhausaufenthalt und eine vierwöchige Krankschreibung die Folge waren. Die psychischen Folgen – insbesondere für einen der beiden vierjährigen Zwillinge des einstigen Paares, der das Geschehen hautnah miterleben musste – seien noch gar nicht abschätzbar, sagte der Vorsitzende Richter Karlheinz Münzer gestern bei seiner einstündigen Urteilsbegründung, in der ausführlich zu den Straftatbeständen Hausfriedensbruch, Körperverletzung und Fahren ohne Fahrerlaubnis und zur im Wahn gefangenen Persönlichkeit des 38-Jährigen einging. Der hatte sich nach der Tat in tiefer Nacht das Auto der Exfrau angeeignet, mit dem er wenige Meter weiter – vermutlich wegen eisbeschlagener Scheiben – gegen zwei parkende Fahrzeuge bretterte, so dass nicht nur bei der Wohnungseinrichtung seiner früheren Frau erheblicher Sachschaden zu beklagen war.

Dass der Mann immer wieder emotional explodierte und dadurch vor allem seine Exfrau massiv bedrohte, lag an seiner Eifersucht, die laut der Ersten Großen Strafkammer am Landgericht Rottweil immer wieder groteske Züge annahm.

Kammer: Exfrau kämpfte lange Zeit um den Erhalt der Familie

Um dem Angeklagten und Zeugen die Chance zu geben, sich bei ihren Aussagen deutlich zu offenbaren, fand die Beweisaufnahme nichtöffentlich statt. Diese Strategie habe funktioniert, sagte Münzer. So habe man zu vielem sehr tiefschürfend nachhaken können.

Sein Wahngebilde gebar ihm Vorstellungen mit nur einer Botschaft: Meine Frau geht fremd, bei jeder Gelegenheit, und mit jedem. Wenn die Frau morgens vor der Arbeit geduscht habe, sei sie mit dem Vorwurf konfrontiert worden, das sei nur wegen des Intimkontakts mit Kollegen. Habe sie abends, nach der Arbeit geduscht, habe der Mann sie mit der Behauptung traktiert, sie wolle Beweise verschwinden lassen. Ein anderes Beispiel: In einer Umkleidekabine für Sportler seien Buchstaben an den Schränken angebracht gewesen. Einen habe er irgendwie mit seiner Frau in Verbindung bringen können und sofort gefolgert, auch an diesem Ort habe sie sich mit einem anderen Mann vergnügt. Sogar seinem Vater unterstellte er eine Beziehung. Eine weibliche Verteidigerin hatte er beim jetzigen Prozess, weil der mehrfach vorbestrafte 38-Jährige auch einem ehemaligen Verteidiger aus ebenfalls völlig nichtigem Grund, wie die Kammer betont, eine Liebschaft mit seiner Frau andichten wollte.

Jetzt hat der Mann, der als Jugendlicher mit seinen Eltern aus Kasachstan nach Deutschland kam, ein absolutes Annäherungsverbot, was die Ex-Frau – eine frühere Beziehung mit einem ersten Kind ging wohl ebenfalls vor allem wegen seiner psychischen Störung in die Brüche – betrifft.

Seine Exfrau habe lange zu ihm gehalten. Sie soll ihn auch jetzt noch – als Zeugin im Gerichtsstand – als idealen Mann bezeichnet haben, wenn die schlimme Eifersucht nicht wäre.

Der 38-Jährige hatte einen verantwortungsvollen Job. Jetzt ist sein Zuhause – nach einem längeren Aufenthalt bereits vor gut zehn Jahren – wieder die Psychiatrie. Dass er sich aus seiner Wahnkulisse befreien kann, bezweifelt der psychiatrische Sachverständige. Die kranke Symptomatik habe sich noch deutlich verstärkt. Auch seine Sozialprognose ist schlecht. Aufgrund seines immer wieder ungezügelten Verhaltens habe er keine persönlichen Kontakte mehr, heißt es bei der Urteilsbegründung.