Der Handel mit Marihuana ist illegal und wird bei nicht geringen Mengen mit einer Freiheitsstrafe bestraft. Foto: Karmann

25-Jähriger aus dem Kreis verkauft Betäubungsmittel zur Finanzierung seiner eigenen Sucht.

Kreis Rottweil - Um seinen eigenen Drogenkonsum zu finanzieren, verkaufte ein 25-Jähriger in einer Kreisgemeinde Betäubungsmittel – in mindestens einem Fall auch an Minderjährige. Das Amtsgericht Rottweil verurteilte ihm nun zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und drei Monaten.

Seit Anfang August sitzt der Angeklagte in Untersuchungshaft. Hinter Gittern wird er laut Urteil vorerst bleiben.

Laut Anklage der Staatsanwaltschaft war der 25-Jährige zum ersten Mal ins Visier der Ermittler geraten, als er im September 2015 bei einer Verkehrskontrolle in seinem Heimatort auffiel. In seinem Wagen entdeckten die Polizisten Haschisch und Marihuana. Bei der Durchsuchung der Wohnung des Angeklagten fanden die Ermittler rund 54 Gramm Marihuana und braune Brocken Haschisch verschiedenen Gewichts. Aus der gefundenen Menge lassen sich rund 560 Konsumeinheiten errechnen – eine große Menge, die allem Anschein nach für den Weiterverkauf vorgesehen war.

Kunde ist minderjährig

Trotz der laufenden Ermittlungen dealte der Angeklagte weiter. Ein als Zeuge geladener Polizist berichtete, dass sich nach der Auswertung des Handys des Angeklagten der Verdacht verhärtete, dass er mit Betäubungsmitteln deale. Rund 40 Kontakte wurden als Kunden festgestellt.

Daraufhin haben die Ermittler im August vergangenen Jahres erneut die Wohnung des Angeklagten durchsucht. Wieder fanden sie Haschisch, Marihuana sowie rund 65 Gramm Amphetamine – im Volksmund Speed und Pep – und etwa 90 methadonhaltige rosafarbene Pillen.

Bei beiden Durchsuchungen haben die Ermittler eine Feinwaage und Verpackungsmaterial festgestellt – Dinge, die zum Drogenhandel benötigt werden. Seit der zweiten Durchsuchung sitzt der Angeklagte, der zum Tatzeitpunkt wegen eines Einbruchsdelikts unter Bewährung stand, in Untersuchungshaft.

Zudem hatte ein 17-Jähriger bei der Polizei angegeben, bei dem in der Szene stadtbekannten Dealer einige Male Marihuana gekauft zu haben. Der Angeklagte wusste wohl, dass sein Kunde damals erst 16 war, und riet ihm, aufzupassen. Ein weiterer Anklagepunkt, der in das Urteil mit einfloss. Der Zeuge, der wegen Krankheit nicht anwesend war, hatte bei der Polizeivernehmung angegeben, etwa alle sechs Wochen beim Angeklagten eingekauft zu haben. Dabei habe man sich meist vor dessen Wohnhaus oder vor der Spielothek verabredet.

Entzug wird angestrebt

Der 25-Jährige stimmte der Anklageschrift in allen Punkten zu. Er habe mit Betäubungsmitteln gedealt, um seine eigene Drogensucht zu finanzieren. 2011 war der Angeklagte laut eigenen Angaben an die falschen Freunde geraten. Gemeinsam habe man zunächst Cannabis konsumiert – aus Spaß, wie der Angeklagte angab: "Irgendwann war es kein Spaß mehr, es war Bedürfnis." Die Sucht wurde schlimmer, der Angeklagte arbeitslos. Bald fehlte das Geld für die Miete – für Drogen war sowieso nichts übrig. Durch den Verkauf von Betäubungsmitteln erhoffte er sich eine stabile Einnahmequelle.

Warum er aus der ersten Hausdurchsuchung keine Konsequenzen zog und aufhörte zu dealen, wollte die Richterin wissen. "Dass es ernsthafte Konsequenzen haben kann, war mir nie so bewusst, weil ich meist unter Drogen stand", gestand der Angeklagte reuig, der sonst kaum Angaben zu den Vorwürfen machte. In Untersuchungshaft setzte er sich zum ersten Mal mit dem Thema Sucht auseinander und wandte sich an eine Beratungsstelle. Wenn die Zusage für ein stationäre Behandlung in einer Entzugsklinik vorliegt, kann seine Haftstrafe hinten angestellt werden.