Eine Einbrecherbande muss sich derzeit vor dem Landgericht Rottweil verantworten. Symbolbild. Foto: ©  Fotolia/vchalup

Verfahren wegen Bandendiebstahls auf der Zielgeraden. In mehrere Firmen eingebrochen.

Kreis Rottweil - Das Verfahren neigt sich dem Ende zu: Am Dienstag ist die Beweisaufnahme im Prozess wegen schweren Bandendiebstahls vor dem Landgericht Rottweil geschlossen worden. Zuvor machte ein Gutachter ausführlichste Angaben zur Schuldfähigkeit der Täter.

Er wolle sich kurz halten sagte der zuständige Sachverständiger gestern vor der Ersten Großen Strafkammer des Landgerichts Rottweil. Dies gelang ihm jedoch nicht, zu viele Einzelheiten gab es zu berücksichtigen.

Die Anklage wirft dem mutmaßlichen Haupttäter vor, mit Komplizen in mehrere Firmen im Kreis Rottweil und in Alpirsbach eingebrochen zu sein und dort Automaten ausgeraubt zu haben.

Der 37-Jährige habe laut Aussage des Gutachters sehr redselig gewirkt, als ob er Angst gehabt hätte, dass nicht alle Aspekte seines Lebens erörtert werden. Auch während des Prozesses hatte der Angeklagte immer wieder darauf hingewiesen, bei seinen Taten unter Drogeneinfluss gestanden zu haben. Darauf ging der Gutachter ein und bezeichnete den Plan des Angeklagten, sich mit Hilfe von Amphetamin aufzuputschen und dann mit Hilfe von Cannabis wieder herunterzukommen als, so wörtlich, "völlig idiotisch". Trotz seines beachtlichen Konsums müsse man dem Angeklagten aber zu Gute halten, dass er mehrere Therapien hinter sich gebracht habe. Der Mann habe ihm gegenüber geäußert, dass er sich selbst Vorwürfe mache, weil er immer wieder straffällig geworden sei, um sein exzessives Spiel an Automaten zu finanzieren. Auch deswegen sei eine verminderte Schuldfähigkeit oder sogar eine Schuldunfähigkeit nicht auszuschließen.

Bis zu zwölf Flaschen täglich

So lautete auch die Diagnose bei einem 38-jährigen Angeklagten, dessen Begutachtung im Vorfeld schon für Furore im Gerichtssaal gesorgt hatte. Sogar der Vorwurf der Befangenheit stand im Raum.

Der Sachverständiger erklärte hingegen mit "ungehinderter Vehemenz und ohne negative Wertung", dass der Angeklagte ein "chilliger Typ" sei. Bei diesem sei weder eine Depression noch eine Psychose festzustellen.

Immerhin war bei dem Angeklagten ein Blualkoholwert zur Tatzeit von sage und schreibe 2,5 Promille errechnet worden. Aufgrund seiner Alkoholabhängigkeit – er hatte bis zu zwölf Flaschen Bier am Tag getrunken – sei auch hier eine verminderte Schuldfähigkeit nicht auszuschließen.

Ob das Gericht deshalb zu Gunsten der Angeklagten entscheiden wird, wird sich am Freitag zeigen. Dann wird das Urteil gesprochen.