Am Landgericht Rottweil wird derzeit gegen einen mutmaßlichen Brandstifter verhandelt. (Symbolfoto) Foto: Wabitsch

Wende im Prozess gegen einen mutmaßlichen Brandstifter. Exfreundin nicht glaubwürdig. Urteil fällt am Freitag.

Kreis Rottweil - Nicht nur der Verteidiger, sondern auch der Staatsanwalt plädierte am Ende auf Freispruch: Gestern stand der zweite Verhandlungstag der Strafsache gegen einen 36-Jährigen aus einer großen Kreisgemeinde, der zwei Mal sein Haus in Brand gesetzt haben soll, auf der Tagesordnung der 1. Großen Strafkammer des Landgerichts Rottweil.

Ankläger und Verteidiger kamen zu diesem Entschluss, da es letztlich nur zwei, letzthin nicht ausreichende, Indizien dafür gebe, dass der Angeklagte die beiden Brände gelegt hatte. Zum einen am 4. Februar, damals brannte eine Matratze samt Bettdecke, zum andern am 13. Februar 2013, dieses Mal stand ein Sofa in Flammen. Ein Indiz war die Aussage der 25-jährigen, damaligen Lebensgefährtin des Angeklagten. Sie wurde bereits für diese beiden und weitere fünf Brände verurteilt und sitzt in Haft.

"Ihre Glaubwürdigkeit wird angezweifelt, da sich ihre Aussagen ständig widersprechen", merkte der Staatsanwalt an. So habe sie in verschiedenen Vernehmungen ausgesagt, sie sei beim ersten Brand dabei gewesen und der Angeklagte habe einen Grillanzünder benutzt, um das Bett in Brand zu stecken. Am vergangenen Montag, dem ersten Verhandlungstag, sagte sie aber aus, sie sei nicht dabei gewesen und ihr Exfreund habe ihr erzählt, er habe das Bett mit einer Zigarette in Brand gesteckt. Ein anderes Mal beschuldigte sie den Stiefvater des Angeklagten, der zum Tatzeitpunkt mit im Haus wohnte, die Tat begangen zu haben.

Auch die vier am Mittwoch gehörten und im Fall ermittelnden Kriminalhauptkommissare und weitere Polizeibeamte sagten alle aus, dass sie die Exfreundin des 36-Jährigen als "schwierige Person" und "sprunghaft" einschätzen. Man könne sich auf ihre Aussagen nicht verlassen.

Angeklagter beteuert seine Unschuld

Auf die Frage des Richters, ob die damals 23-Jährige in einer Vernehmung angegeben hatte, während der Tatzeit des ersten Brandes betrunken gewesen zu sein, antworteten alle vier mit "Nein". Das hatte diese allerdings am ersten Verhandlungstag behauptet.

So nimmt die Staatsanwaltschaft jetzt an, die Exfreundin habe aus Rache gehandelt. "Der Angeklagte hat sie nach den Bränden verlassen, und sie sagte am Montag aus, der Stiefvater habe sie sexuell belästigt", resümierte der Staatsanwalt. "Rache könnte somit ihr Motiv für eine Falschaussage gewesen sein."

Das zweite Indiz, das für die mögliche Schuld des Angeklagten spricht, sei sein Teilgeständnis in Bezug auf den ersten Brand in der Vernehmung vom Juli 2013. Dieses hatte er allerdings kurze Zeit später wieder revidiert. Der 36-Jährige sagte am vergangenen Montag aus, er habe sich von den Polizeibeamten unter Druck gesetzt gefühlt und deswegen ein falsches Geständnis abgelegt. In diesem gab er zu, eine Zigarette angezündet und diese auf die Matratze geworfen zu haben.

Den zweiten Brand, beteuerte der Angeklagte in dieser Vernehmung, habe er nicht gelegt.

Der Brandsachverständige, der ebenfalls in der gestrigen Verhandlung gehört wurde, konnte einen technischen Defekt oder eine fahrlässige Brandstiftung eindeutig ausschließen. "Wir haben mehrere Stellen, an denen das Feuer gelegt wurde. Das war Absicht", sagte er aus.

"Der Angeklagte wusste nicht, dass es mehrere Brandlegungsstellen gab. Das hat der Brandsachverständige bei seinen Untersuchungen aber eindeutig festgestellt", sagte der Verteidiger in seinem Plädoyer. "Der Angeklagte hat nur gestanden, weil er unter Druck gesetzt wurde." Somit, da waren sich der Staatsanwalt und der Verteidiger einig, könne auch dieses Geständnis nicht als Anhaltspunkt gegen den Angeklagten verwendet werden.

Der gestern zuletzt vor den Plädoyers gehörte Sachverständige, der den Angeklagten zu Hause besucht und untersucht hatte, gab an, dass keine psychologischen Symptome festzustellen waren. Dabei leidet der 36-Jährige an einer genetisch bedingten neurologischen Krankheit, die einen Muskelabbau und die Einschränkung motorischer Fähigkeiten mit sich bringt. Der Angeklagte habe sich ruhig und sachlich geäußert und keine Hinweise auf eine soziale oder psychische Einschränkung gegeben. Jedoch habe er auch dem Sachverständigen gegenüber angegeben, den ersten Brand nur eingeräumt zu haben, weil er von der Polizei unter Druck gesetzt wurde.

Das Urteil in diesem Fall wird am morgigen Freitag, 27. Februar, am Landgericht Rottweil verkündet.