Ein Streit mit seiner Ex-Freundin kommt den Angeklagten teuer zu stehen: Er muss 500 Euro Strafe bezahlen. (Symbolfoto) Foto: dpa

Angeklagter soll Hand seiner Ex-Freundin im Auto eingeklemmt haben. Mann muss 500 Euro Strafe zahlen.

Rottweil - Ein Beziehungsstreit zwischen einem 46-Jährigen und einer 52-Jährigen endete vor dem Rottweiler Amtsgericht. Die Anklage: Der Mann aus dem Zollernalbkreis soll seine damalige Freundin körperlich schwer verletzt haben.

Es war im August 2014 als die langjährige Beziehung zwischen dem 46-Jährigen und der 52-Jährigen auseinanderging und der Angeklagte aus dem Haus seiner Freundin in einem Rottweiler Ortsteil auszog. Es gab noch ein paar Dinge, die sie zurückhaben wollte. Eine Brille, die Handy-Sim-Karte, ihre Scheck-Karte. Als der Angeklagte mit seinem Sohn im Auto vorfuhr und klingelte, habe sie ihm bereits im alkoholisierten Zustand die Tür geöffnet und lauthals einen Streit eröffnet. Sagt er. Bereits im Vorfeld habe seine Ex-Freundin randaliert, sein Auto demoliert, ihm auf seinem Anrufbeantworter gedroht. Auch das behauptet er.

Als es ihm zuviel geworden sei, habe er sich auf den Beifahrersitz seines Autos gesetzt und seinem Sohn gesagt, er solle losfahren. "Doch dann hat sie durch das offene Fenster gegriffen und ist mir an den Hals gegangen", so der 46-Jährige. Geschrien habe sie. Und als sie wieder losgelassen habe, sei sein Sohn losgefahren. Die Ex-Freundin rutschte danach aus, fiel hin und verletzte sich. Er trage dafür keine Schuld. Das ist seine Geschichte.

Parteien sind sich nicht einig

Sie sieht es anders. Ihr Ex-Freund habe ihr die Gegenstände nicht zurückgegeben, um die sie ihn gebeten habe. Deswegen sei sie ihm bis an sein Auto gefolgt. Sie habe durch das halb geöffnete Fenster gegriffen, um die verschlossene Autotür zu entriegeln. "Und dann hat er das Fenster geschlossen und ›Fahr los‹ gerufen", sagt die 56-Jährige empört. Ihre Hand sei eingeklemmt gewesen, sie musste knapp vier Meter neben dem Auto herlaufen. An der Hand habe sie wochenlang eine Verletzung gehabt. Bis heute habe sie Taubheitsgefühle. Das ist ihre Geschichte. Einig sind sich beide lediglich darüber, dass der Sohn, der das Auto fuhr, keine Schuld trage. Der Rest bleibt unklar.

Zwei Geschichten stehen sich gegenüber. Zwei Geschichten einer Beziehung, die in Streit und Hass endete. Die Richterin und der Vertreter der Staatsanwaltschaft waren sich indes einig über das Strafmaß. Es sei kein unerheblicher Tatvorwurf gewesen, allerdings sei die Tat auch nicht allzu gravierend, so die Richterin. Das Verfahren wurde eingestellt, der Angeklagte muss insgesamt 500 Euro an den Bewährungshilfeverein Rottweil zahlen.