Hier wird eine Verständigung erzielt. Eine Diebesbande räumt einen Teil der Taten ein und erhält dafür Bewährungsstrafen. Foto: Nädele

Quartett ist im Frühjahr in mehrere Geschäfte in Rottweil eingebrochen. Vor Gericht räumen Angeklagte Teil der Vorwürfe ein.

Rottweil - Geständnisse gegen Bewährungsstrafe. Dieser Deal kam vor dem Amtsgericht zustande. Die vier Angeklagten hatten im Frühjahr in mehrere Geschäfte in Rottweil eingebrochen. Zunächst hatten sie geschwiegen, jetzt einen Teil der Vorwürfe eingeräumt.

Es ist ein klassischer Kompromiss, ein Geben und Nehmen. Nach mehreren Gesprächen hinter verschlossenen Gerichtstüren ist eine Verständigung erzielt. Vier Männer im Alter zwischen 20 und 46 Jahren geben zu, im Frühjahr dieses Jahres, über einen Zeitraum von sechs Tagen, mehrere Einbrüche in Rottweiler Geschäfte begangen zu haben.

Für ihre Bereitschaft, Geständnisse abzulegen, lässt die Staatsanwaltschaft einen Teil der Vorwürfe fallen. Die vier erhalten dafür geringere Strafen, als die Staatsanwaltschaft zunächst anstrebte.

Erster Staatsanwalt Frank Grundke war nach Aktenlage zunächst davon ausgegangen, Gefängnisstrafen von mehr als zwei Jahren zu erreichen. Diese hätten dann nicht mehr zur Bewährung ausgesprochen werden können. Doch die Beweisaufnahme in der ersten Sitzung vor 17 Tagen machte deutlich, dass es schwierig werden würde, den vier Männern, von denen sich drei in einem Asylverfahren befinden, die Einbrüche nachzuweisen.

Nun folgt die Fortsetzung vor dem Jugendschöffengericht des Rottweiler Amtsgerichts. Am Schluss gibt es, wie vereinbart, die Bewährungsstrafen, wobei Richterin Wiest sich an der oberen Grenze der Verständigung orientiert und damit auf die Linie der Staatsanwaltschaft einschwenkt.

Der älteste der Angeklagten erhält eine zweijährige Haftstrafe, die zur Bewährung ausgesprochen wird. Ein weiterer Haftbefehl gegen ihn liegt indes vor. Ähnlich ergeht es dem jüngsten. Er wird nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt, obwohl sein Verteidiger aufgrund möglicher traumatischer Erfahrungen im Kosovo-Krieg auf Jugendstrafrecht plädiert. Ein Jahr und sieben Monate lautet das Urteil, das ebenfalls zur Bewährung ausgesetzt wird. Dennoch kann der 20-Jährige das Gericht nicht als feier Mann verlassen. Die Staatsanwaltschaft Konstanz lässt ihn wegen Diebstahlvorwürfen noch im Gerichtssaal vorläufig festnehmen, am anderen Morgen soll die Haftvorführung stattfinden.

Die beiden anderen Angeklagten erhalten ebenfalls Bewährungsstrafen, ihre Untersuchungshaft ist mit dem Urteilsspruch beendet.