Schon vor der Schlüsselübergabe gibt’s Probleme: Das Amtsgericht Rottweil verurteilt einen ehemaligen Makler wegen Betrugs. Foto: Bomix/Fotolia.com

Ex-Makler erhält zwei Jahre auf Bewährung. Gewerbsmäßiger Betrug in 24 Fällen.

Kreis Rottweil - Früher als erwartet ist am Donnerstag das Urteil in einer Verhandlung etwa wegen gewerbsmäßigen Betrugs vor dem Amtsgericht Rottweil gefallen. Die Ermittlungen zogen sich aber Jahre hin. Das kam dem Angeklagten zugute.

Zum Auftakt hatte der Staatsanwalt am ersten Verhandlungstag die Anklage verlesen. Dies hatte gut anderthalb Stunden gedauert, denn Vorwürfe gab es viele. So musste sich der Mann wegen des gewerbsmäßigen Betrugs in 24 Fällen, dazu das Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelten, Urkundenfälschung sowie eine falsche Versicherung an Eidesstatt verantworten.

Hauptvorwurf: Der Mittdreißiger, der in der Immobilienbrache tätig war, soll seinen Kunden Eigentumswohnungen vor allem in zwei großen Mehrfamilienhäusern in Villingen und in einer Gemeinde im Kreis Rottweil zu überteuerten Preisen und mit falschen Versprechungen verkauft haben. Unter anderem lockte er mit Steuervorteilen, die es so gar nicht gab und garantierte, für Mietausfälle einspringen zu wollen. Auch dazu kam es nicht unbedingt. Seinen Kunden vermittelte der Makler so den Eindruck, der Immobilienkauf sei mit keinerlei Risiko verbunden.

Manchen Interessenten zeigte er zudem eine gut ausgestattete Wohnungen, verkaufte ihnen dann aber eine in weitaus schlechterem Zustand. Darüber hinaus legte er Banken gefälschte Kontoauszüge vor, um seinen Kunden Kredite zu verschaffen.

Ständiger finanzieller Druck

Gestern befand das Gericht den Mann für schuldig und verurteilte ihn zu einer Strafe von zwei Jahren auf Bewährung. Darüber hinaus muss er 180 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten, und er trägt die Kosten des Verfahrens.

Dass das Urteil bereits am zweiten Verhandlungstag fiel, liegt daran, dass sich die Verfahrensbeteiligten auf eine Verständigung einigten. Sie basierte auf das Geständnis des Angeklagten, der sich gestern ausführlich äußerte.

Sein Leben verlief anfangs in geordneten Bahnen. Nach Hauptschulabschluss und Berufsfachschule machte er eine Ausbildung in der Industrie. Noch während der Lehre wurden er und seine damalige Lebensgefährtin Eltern. "Das war dann so der Knackpunkt bei mir", erklärte er vor Gericht. Das Ausbildungsgehalt habe nicht gereicht für die junge Familie, also suchte er sich einen Nebenjob bei der deutschen Vermögensberatung. 2000 gab er den alten Beruf auf und machte sich selbstständig als Vermögensberater, nach Kontakten zu einem Bauträger wechselte er 2004 in die Immobilienbranche. Er trennte sich von seiner Freundin und heiratete eine andere Frau, zog mit dieser an den Bodensee. Sie hätten einen hohen Lebensstandard gehabt – und das Geld reichte wieder nicht. Beruflich erwarb er inzwischen Immobilien, um diese gewinnbringend weiterzuverkaufen.

Nach der Scheidung kam er 2008 mit seiner heutigen Frau zusammen, zwei gemeinsame Töchter kamen zur Welt. Der finanzielle Druck wuchs weiter. Zu den betrügerischen Immobiliengeschäften kam ein gescheiterter Versuch der Selbstständigkeit mit einem Friseursalon. "Der Gerichtsvollzieher stand ständig da", erklärte er. Die Summen, durchaus Zehntausende Euro, habe er gebraucht, um die Gläubiger zu bedienen. Dazu kamen Nachzahlungen ans Finanzamt.

Im Herbst 2013 brach dann seine bisherige Existenz in sich zusammen. Nach jahrelangen Ermittlungen der Kriminalpolizei, die 2009 aufgrund einer Anzeige begannen, kam der Makler in Untersuchungshaft. Als seine Partnerin mitbekommen habe, "was alles gelaufen ist", folgte die Trennung. Der Richter sprach von "massiven familiären Verwerfungen", dazu kam die jahrelange Angst des Mannes, zu einer Gefängnisstrafe verurteilt zu werden.

Erst recht, weil das Paar inzwischen sogar verheiratet ist und der Angeklagte wieder in seinem ursprünglichen Beruf in der Industrie arbeitet. Für das Gericht eine geordnete Situation. Die Schulden, die der Mann angehäuft hat, werden ihn allerdings sein Leben lang verfolgen.

Die Verzögerungen wirkten sich gestern positiv auf das Strafmaß aus. Weil etwa der ermittelnde Polizist erkrankte, es am Amtsgericht mehrere Richterwechsel gab und das Gutachten ein Jahr dauerte, zog sich das Verfahren in die Länge. Dadurch sei eine Bewährungsstrafe möglich gewesen, erklärte der Richter in seiner Urteilsbegründung. Auch sein Geständnis komme dem Mann zugute – und dass er seine naiven Käufer nicht mitverantwortlich macht. "Man hat es Ihnen leicht gemacht, aber Sie haben es auch ausgenutzt."

Eine noch geringere Strafe halte das Gericht für verfehlt. Mit den zwei Jahren auf Bewährung folgte es der Forderung des Staatsanwalts. Der Verteidiger hatte auf ein Jahr und zehn Monate plädiert. Dem Angeklagten empfahl der Richter, nie mehr selbstständig in der Immobilienbranche und der Vermögensberatung tätig zu werden.