Dieses Bild hat Bestand: Der Kreistag hat laut Gericht rechtmäßig entschieden. Foto: Kienzler

Stuttgarter Gericht bestätigt Verkauf der beiden Kliniken an Helios. Keine Diskriminierung.

Kreis Rottweil - Ein weitreichende Entscheidung in Sachen Klinikprivatisierung ist gefallen. Das Oberlandesgericht bestätigt das Urteil des Landgerichts Stuttgart: Der Kreistag hat Ende Februar formal richtig entschieden. Ameos ist damit endgültig gescheitert.

Es ist viel passiert seit dem 28. Februar dieses Jahres. An jenem Montag entschied der Kreistag nach mehrstündiger und hitziger Sitzung, die beiden Kreiskliniken in Schramberg und Rottweil an den privaten Klinikbetreiber Helios mit Sitz in Berlin zu veräußern. Der Konkurrent, der Züricher Konzern Ameos, hatte das Nachsehen.

Dieses Nachsehen haben nun auch die Schramberger, denn Helios beabsichtigt, nur das Rottweiler Krankenhaus weiterzuführen. 300 Mitarbeiter, indes in beiden Häusern, sollen entlassen werden.

Der Kreistagsbeschluss trieb nicht nur die Menschen im Raum Schramberg auf die Straße, die ihren Unmut seit Monaten laut äußern und in Leserbriefen kund tun. Auch die Gerichte und das Regierungspräsidium in Freiburg wurden angerufen. Der unterlegene Klinikbetreiber Ameos klagte zunächst beim Landgericht in Stuttgart, dann, in zweiter Instanz, vor dem Oberlandesgericht gegen die Entscheidung der Kreisräte. Es ging dabei um das Alternativangebot, das Ameos am 11. Februar vorlegte. Es soll gegenüber den Unterlagen, die am 1. Februar abgegeben worden waren, verbessert worden sein. Streitpunkt in den beiden Verfahren war nun, wie auch bereits in der Kreistagssitzung am 28. Februar, ob das zweite Angebot berücksichtigt werden solle. Das Landratsamt und die Mehrheit des Kreistags sagten nein. Kreisräte vor allem aus dem Raum Schramberg indes beharrten vehement darauf, das nachgebesserte Angebot zu nehmen.

Ameos wollte nach der Abstimmungsniederlage vor Gericht den Verkauf der beiden Häuser an Helios verbieten. Das OLG hat nun deutlich gemacht, dass es hierfür formal gesehen keinen Grund gebe. Der für Wettbewerbs- und Kartellangelegenheiten zuständige zweite Zivilsenat hat die Berufung gegen die Entscheidung des Landgerichts vom 24. März zurückgewiesen. Der Kreistag habe bei seinem Beschluss nicht gegen "Vorgaben des Diskriminierungs- und Willkürverbots verstoßen oder die Gebote der Gleichbehandlung Transparenz missachtet". Ein weiteres Rechtsmittel gegen diese Entscheidung stehe nicht zur Verfügung.

Landrat Wolf-Rüdiger Michel äußerte, das Urteil "ist von bemerkenswerter Klarheit". Er hoffe, dass es zu einer Beruhigung beitrage und "vor allem auch die haltlosen und von unterschiedlichen Seiten behaupteten Unterstellungen und persönlichen Verunglimpfungen ein Ende finden."