Im BFW-Strafprozess Verständigungsversuch zwischen den Prozessbeteiligten

Von Winfried Scheidel

Kreis Rottweil. Auf existenzbedrohende Verluste durch das im Mai 2011 in der Insolvenzanmeldung mündenden wirtschaftlichen Desasters der alten Bösinger Fleischwaren GmbH (BFW) verwies ein 70-jähriger Gesellschafter am 13. Verhandlungstag im Strafprozess gegen den ehemaligen Geschäftsführer und seine frühere Frau. Der Zeuge aus Berlin gab an, einst zusammen mit seiner Cousine mit fünf Millionen Mark! eingestiegen zu sein. Relativ bald habe man aber mangels Mitsprachemöglichkeiten und dem abweisesenden Gebaren des Firmenchefs hinsichtlich konzeptionellen Ideen zur Betriebsführung die Lust an dem Engagement verloren.

So schilderte der ältere Zeuge jetzt vor der Ersten Großen Strafkammer ein jahrelanges Geschacher zum beabsichtigten Ausstieg aus der BFW. Auch hierbei habe der frühere Bösinger Geschäftsführer viele Hemmnisse aufgebaut und dadurch ernsthafte Interessenten für die Übernahme seiner und der Anteile seiner Cousine so vor den Kopf gestoßen, dass diese schnell wieder Abstand von einem möglichen Engagement genommen hätten.

Berliner Investoren nach Fünf-Millionen-Mark-Einsatz schnell unglücklich

Der Berliner kommentiert zu dem offenbar verlustreichen BFW-Investment auch: Einige niedrigere Auszahlungen und eine Darlehensverrechnung hätten den Wert von etwas über 200 000 Euro gehabt. Danach sei für ihn und seine Cousine noch eine Guthaben-Summe von 700 000 Euro ausgehandelt gewesen, so der 70-Jährige im Rahmen seiner manchmal reichlich nebulös anmutenden Erklärungen. Mit der Insolvenz der alten BFW seien diese zuletzt noch festgeschriebenen Ansprüche aber praktisch nichts mehr Wert gewesen. Seine Bitte an die Macher der neuen BFW, ihn angesichts "meines finanziellen Engagements, das auch über längere Zeit mitgeholfen hat, Arbeitsplätze zu sichern", als Mitgesellschafter mit ins Boot zu nehmen, sei leider abschlägig entschieden worden, sagt der auch wegen anderer in den Sand gesetzter Investments bei zwei weiteren kleineren Unternehmen desillusionierte Mann

Einen größeren Raum nahm beim jüngsten Verhandlungstag auch das Verlesen von Rechnungsjournalen zum Schwarzverkauf an ein Unternehmen aus dem Jülicher Land ein. Eine halbe Stunde lang wurde vom richterlichen Berichterstatter Daniel Scholze eine in akribischer Detailarbeit aufgestellte Liste zu Aktivitäten mit zwischen Januar 2009 und Mai 2011 verlesen. Beim Schwarzverkauf hatte die Anklage Ende November 2014 zwischen 2006 und 2011 495 Warenentnahmen genannt und den daraus entstandenen Schaden auf 663 000 Euro beziffert. Die Konzentration des Gerichts auf die Jahre zwischen 2009 und Mai 2011 passt wohl auch ins Konzept des vom Vorsitzenden Karl-Heinz Münzer nach der jüngsten Sitzung anberaumten Verständigungsversuchs zwischen den Prozessparteien, um das bislang mit weiteren fünf Prozesstagen bis zum 27. März terminierte Verfahren zu verkürzen.

Münzer gab dazu bereits den Hinweis, dass die Schwarzverkaufs-Anklagepunkte als eine einzige prozessuale Tat und damit als ein Vergehen der Untreue gewertet werden könnten. Im Fall der angeklagten Frau entsprechend als ein Vergehen der Beihilfe zur Untreue. Auch hinsichtlich von Falsch- und Luftbuchungen (Vorwurf des Betrugs) sei eine solche rechtliche Ein-Mal-Würdigung in Betracht zu ziehen.

Das Ergebnis der Verständigung will das Gericht am nächsten Verhandlungstag, am 6. März, bekanntgeben.