Technischer Ausschuss: Hochwasserkarten zeigen Risikogebiete, die Interessierte grundstücksgenau abfragen können

Von Angela Baum

Rottenburg. In der jüngsten Sitzung des Technischen Ausschusses stellte Jürgen Klein vom Tiefbauamt das neue Hochwasserregister sowie die Hochwasserkarten vor. Das neue Hochwasserregister soll funktionieren wie das Ökokonto.

Wer im Hochwasserschutzgebiet bauen will, kann eine Ausgleichsmaßnahme kaufen, die die Gemeinde zuvor errichtet hat. Die Hochwasserkarten sind öffentlich und ab sofort auch im Internet verfügbar. Jeder, der sich dafür interessiert, kann in den Hochwasserkarten grundstücksgenau abfragen, ob und wie sehr hochwassergefährdet er wohnt. Jürgen Klein stellte den Mitgliedern des Technischen Ausschusses die rechtlichen Grundlagen der Hochwasserkartierung vor.

Die Hochwasserkartierung umfasst 217 Karten und 267 Dokumente. Jürgen Klein erklärte, dass die Karten deklaratorischen Charakter hätten und die Darstellung nicht abschließend sei. Das Kartenmaterial beruht auf dem Wasserhaushaltsgesetz des Bundes und dem Wassergesetz von Baden-Württemberg, welches zu Beginn des Jahres in Kraft getreten war. Hier ist festgelegt, dass ein Gebiet als Überschwemmungsgebiet dann gilt, wenn es einmal in 100 Jahren überschwemmt ist.

Hochwasser im Mai war ein 50-jährliches Ereignis

Ein Hochwasserrisiko geht in Rottenburger Markung vom Neckar, von der Starzel, dem Katzenbach, dem Seltenbach, dem Weggentalbach und dem Arbach aus.

Das Risiko wurde per Gesetz in vielen Risikogruppen aufgeteilt: alle zehn, 50 und 100 Jahre oder Extremereignisse, die nicht öfter als alle 500 Jahre auftreten.

Baubürgermeister Thomas Weigel betonte, dass das Hochwasser im Mai ein 50-jährliches Ereignis gewesen sei. Nicht mehr zugelassen sind im Überschwemmungsgebiet etwa Neubauten, die Errichtung von Erweiterungsbauten oder die Errichtung von Erdwällenquer zur Fließrichtung.

Auch sind die Erhöhung und Vertiefung der Erdoberfläche untersagt, ebenso die Ablagerung von Gegenständen. Auch Holzstapelplätze sind dort illegal. Jürgen Klein erklärte aber auch, dass es Ausnahmen gebe. Das Bauverbot gelte dann nicht, wenn die Hochwasserrückhaltung nicht beeinträchtigt wird, der Wasserstand und Wasserabfluss nicht nachhaltig verändert werden oder hochwassergerecht gebaut wird, etwa wenn das Haus auf Stelzen gebaut wird.

Darüber entscheidet letztlich die Gemeinde und nicht die Wasserbehörde oder das Landratsamt. Das Gesetz erlaubt die Einrichtung eines Hochwasserregisters. Damit besteht die Möglichkeit, Verluste an Rückstauraum innerhalb der Gemeinde auszugleichen.