Der Bebauungsplan für das Wochenendhausgebiet Martinsberg wird geändert: Künftig soll nur noch ein Nebengebäude pro Wochenendhaus zulässig sein. Foto: Baum Foto: Schwarzwälder-Bote

Änderung des Bebauungsplans im Wochenendhausgebiet Martinsberg: Wohnraumerweiterungen unzulässig

Von Angela Baum

Rottenburg. Strengere Auflagen gegen die Tricksereien zur Wohnflächenerweiterung: Um dauerhaftes Wohnen im Wochenendhausgebiet Martinsberg langfristig zu unterbinden, erließ der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung eine Veränderungssperre für das Gebiet.

Hintergrund ist, dass ein Baugesuch vorliegt, welches abgewiesen werden soll. Der Bauherr beabsichtigt, Nebenanlagen mit dem Hauptgebäude zu verbinden. Stadtplanungsamtsleiterin Angelika Garthe erklärte, dass sich bislang keiner getraut habe, im Bebauungsplan etwas zu verändern. Daher habe man versucht, über das Meldewesen eine Lösung hinzubekommen.

Garthe berichtete auch, dass es regelmäßig Baukontrollen gebe, zudem gibt es eine Anzeigepflicht für Bauveränderungen. Der Gemeinderat beschloss nun eine Änderung des Bebauungsplanes, der die Erstellung von Nebenanlagen, Stellplätzen und Garagen betrifft. Künftig soll nur noch ein Nebengebäude pro Wochenendhaus zulässig sein. Diese Nebengebäude dürfen nicht mit dem Hauptgebäude verbunden werden. Auch dürfen sie nicht als Grenzbau erstellt werden.

Garthe berichtete von Gerätehütten als Wohnraumerweiterung, von verglasten Balkonen, die ebenfalls die Wohnfläche des Ferienhauses erweitern oder von verglasten Terrassen. In einem Fall wurde die Terrasse verglast und die Wände des Hauses teilweise entfernt, um den Wohnraum zu vergrößern. Als die Baukontrolle kam, wurde mit Isoporwänden echte Wände vorgetäuscht.

In einem nächsten Schritt sollen nun die Anwohner gehört werden, zuvor wird der geänderte Plan öffentlich ausgelegt. Zudem greift eine Veränderungssperre, die der Gemeinderat ebenfalls beschloss.