Rottenburg Streit um Narrenzunft endet tödlich
Florian Ganswind, 21.06.2012 05:28 Uhr
Im idyllischen Sulzau kam es am 15. Januar zu einer Tragödie. Ein Ehestreit endete tödlich. Foto: Hopp
Starzach-Sulzau/Rottenburg-Bieringen - Birgit F. muss sich vor Gericht wegen Totschlags verantworten. Die Staatsanwaltschaft hat nun Anklage gegen die 26-Jährige erhoben. Sie soll im Januar ihren Mann Günter F. im Haus ihrer Eltern erstochen haben. Die Frau spricht weiter von einem Unfall.
Noch immer sind die Menschen in Starzach-Sulzau fassungslos, wenn es um die Tragödie vom 15. Januar geht. Reden möchte kaum jemand drüber. Dafür ist ihnen die Familie der mutmaßlichen Täterin zu nah. Und auch die Menschen in Rottenburg-Bieringen, die ihren beliebten Feuerwehrkommandanten verloren haben, sind noch immer erschüttert.
Doch die Anklageerhebung bringt jetzt ein wenig mehr Licht in die schrecklichen Geschehnisse, wie sie sich laut Staatsanwaltschaft und dem Umfeld abgespielt haben sollen: Die Familie F. sitzt am Sonntagabend gemeinsam beim Abendessen. Am Nachmittag war das Ehepaar Birgit und Günter F. auf dem Jubiläumsumzug in Mühringen. Dort soll noch alles friedlich gewesen sein. Beide haben Alkohol getrunken. Doch dann beginnt ein banaler Streit, der zu dem tödlichen Ende führt und für viele nicht zu fassen ist.
Laut Staatsanwaltschaft geraten die 26-Jährige und ihr 20 Jahre ältere Ehemann, der ehrenamtliche Feuerwehrkommandant von Rottenburg-Bieringen, wo das Paar auch wohnt, in Streit über die Narrenzunft Sulzau. Beide sind in dem Verein Mitglied. Unter anderem soll es um die Frage gegangen sein, wer auf dem Hexenwagen mitfahren darf oder nicht, wie der Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Tübingen auf Nachfrage sagt. "Sie haben sich zum Beispiel gestritten, ob Hästräger mitfahren dürfen oder nicht." Dies hätten Birgit F. aber auch ihre Eltern geschildert.
Der Streit wird laut. Die 26-Jährige, die erheblich alkoholisiert ist (die Staatsanwaltschaft spricht von zirka 1,8 Promille), steigert sich immer weiter in den Streit hinein. Auch Günter F. ist alkoholisiert, aber nicht in so starkem Maß wie seine Frau (zirka 1,0 Promille). Ihre Eltern ziehen sich mit den beiden noch nicht schulpflichtigen Söhnen des Ehepaars F. zurück. Dann eskaliert die Situation.
Familie selbst ruft den Notarzt
Die Frau zieht ein großes Küchenmesser aus dem Messerblock und stößt es ihrem Mann dieses tief in die linke Brustseite. Die Familie selbst ruft den Notarzt, der das Leben von Günter F. aber nicht mehr retten kann. Es ist nicht auszuschließen, so die Staatsanwaltschaft, dass die Steuerungsfähigkeit der Angeklagten wegen ihrer Alkoholisierung und psychischen Erregung eingeschränkt gewesen war. "Dennoch hat sie den Tod ihres Ehemanns zumindest billigend in Kauf genommen." Birgit F. stelle den Vorfall als Unfall dar und trage vor, ihr Mann sei plötzlich vor ihr gestanden und sei ihr in das Messer gelaufen, als sie sich mit dem Messer in der Hand umgedreht habe. "Der Einstichkanal ist aber zu tief dafür", erklärt der Pressesprecher. Eine rechtsmedizinische Tatkonstruktion und die Ergebnisse der Obduktion würden diese Version widerlegen.
Die Gerichtsverhandlung vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Tübingen wird für Oktober erwartet.


