Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen vier Männer wegen Vergewaltigung bei Hepper-Turnhalle in Tübingen

Tübingen. Die Staatsanwaltschaft Tübingen hat gegen einen 19-Jährigen, zwei 20-Jährige und einen mittlerweile 23-Jährigen wegen gemeinschaftlicher Vergewaltigung Anklage erhoben. Die vier Angeschuldigten befinden sich seit dem 22. April in Untersuchungshaft. Demnach befanden sich die Angeschuldigten ebenso wie das 24-jährige spätere Tatopfer am späten Abend des 28. März auf einer Party in der Hermann-Hepper-Halle in Tübingen (wir berichteten). Ihnen wird vorgeworfen, dass zwei der Angeschuldigten, nachdem sie dort nach Mitternacht die erkennbar alkoholisierte 24-Jährige allein im Raucherbereich angetroffen hatten, diese aufgrund eines gemeinsamen Tatentschlusses unter einem Vorwand zuerst aus der Halle und dann auf das benachbarte Grundstück der Albert-Schweitzer-Realschule gelockt haben, wo sie und die beiden hinzugekommenen Mittäter die junge Frau gemeinschaftlich sexuell missbrauchten.

Strafrahmen von zwei bis 15 Jahren

Die Angeschuldigten haben im Ermittlungsverfahren entweder bestritten, dass es zu einem sexuellen Kontakt gekommen sei oder aber angegeben, dass ein solcher nicht gegen den Willen der 24-Jährigen stattgefunden habe. Einzelheiten hierzu bleiben der Aufklärung in der Hauptverhandlung vorbehalten.

In rechtlicher Hinsicht wertet die Staatsanwaltschaft die Tat als gemeinschaftliche Vergewaltigung, wobei das Strafgesetzbuch bei erwachsenen Tätern als Strafrahmen Freiheitsstrafe von zwei Jahren bis zu 15 Jahren vorsieht.

Da drei der Täter zur Tatzeit zwischen 18 und 21 und damit Heranwachsende waren, erfolgte die Anklageerhebung zur Großen Jugendkammer des Landgerichts Tübingen. Hier wird in der Hauptverhandlung zu klären sein, ob hinsichtlich dieser noch das Jugendstrafrecht zur Anwendung kommen kann.

Gegen drei weitere Tatverdächtige wurde das Ermittlungsverfahren eingestellt, da diesen nach dem Ergebnis der Ermittlungen eine Beteiligung an der Tat nicht nachgewiesen werden konnte.