Wegen versuchten Mordes und Drogenhandel muss sich ein 21-Jähriger vor dem Landgericht in Tübingen verantworten. Foto: Stocker

Bei Festnahme in Stuttgart Polizisten überfahren. Anklage wegen versuchten Mordes. Urteil im Oktober erwartet.

Rottenburg-Ergenzingen - Die Festnahme dreier mutmaßlicher Drogendealer machte Anfang März landesweit Schlagzeilen, weil ein Polizist überfahren wurde. Im September steht nun einer der mutmaßlichen Dealer aus der Ergenzinger Drogen-WG und Fahrer des Unfallautos vor Gericht: Der 21 Jährige ist wegen versuchten Mordes und Drogenhandels angeklagt. Der Prozess beginnt am Montag, 7. September, um 10.30 Uhr am Landgericht Tübingen. Das Urteil wird für 9. Oktober erwartet.

Die Staatsanwaltschaft erhebt folgende Vorwürfe: Der Angeklagte soll in sechs Fällen Großlieferungen Marihuana in Auenwald-Unterbrüden (Rems-Murr-Kreis) oder Stuttgart gekauft haben. Die Drogen soll er von einer Wohngemeinschaft in Ergenzingen aus mit seinen zwei Mitbewohnern an etliche Abnehmer verkauft haben.

Die Mengen sind beachtlich. So erwarb er laut Staatsanwaltschaft bei sechs Einkäufen innerhalb von zwei Monaten gut 14 Kilogramm Marihuana. Auf der Rückfahrt von einer Drogen-Einkaufstour am 11. März wurden sie von Polizisten und einem mobilen Einsatzkommando verfolgt. An einer Ampel in der Hauptstätter Straße in Stuttgart mussten die jungen Männer anhalten. Die Polizisten stiegen aus ihren Autos vor und neben dem roten Kleinwagen der Männer aus. Der nun angeklagte Fahrer wollte sich vermutlich der Festnahme entziehen und versuchte, zwischen den Fahrzeugen des mobilen Einsatzkommandos hindurch zu brechen.

Versuchter Mord ist ein Anklagepunkt

Er erfasste einen Polizisten, fuhr ihm über den Fuß, so dass der Mann zu Boden ging und unter das Auto gezogen wurde. Der Angeklagte ließ sein Fahrzeug laut Schilderung der Staatsanwaltschaft nach hinten rollen und beschleunigte wieder. Im zweiten Anlauf überrollte er den Beamten im Beckenbereich. Dabei habe er, so die Staatsanwaltschaft, dessen Tod billigend in Kauf genommen. Der Beamte hat sich Becken und Fuß gebrochen. Der Angeklagte wurde von den Schüssen eines weiteren Polizisten gestoppt. Der Angeklagte erlitt Schussverletzungen am Oberarm und Oberschenkel. 

Die Vorwürfe im Einzelnen lauten: gemeinschaftliches unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in sechs Fällen sowie versuchter Mord in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und vorsätzlichem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr.