Sachkundig nahmen die Damen und Herren der Verwaltung den Neckar ins Visier. Foto: Morlok Foto: Schwarzwälder-Bote

Gewässerschau: Allerlei wird entdeckt

Rottenburg. Mitarbeiter des Regierungspräsidiums machten sich ein Bild vom Zustand des Neckars, der Gewässerrandstreifen und von den möglichen Überschwemmungsgebieten in Bieringen, Obernau, Bad Niedernau und Rottenburg.

Alle fünf Jahre marschieren die Fachleute die Teilstücke des Neckars bei einer Gewässerschau die Ufer ab und schauen, ob es Veränderungen gab, ob der Abstand zum Gewässer eingehalten wird, ob Totholz im Wasser liegt, ob die Bäume am Ufer ausgedünnt werden müssen und dergleichen. Sinn einer Gewässerschau ist es, nachteilige Veränderungen an und im Gewässer festzustellen sowie die erforderlichen Maßnahmen rechtzeitig anzuordnen.

Zu dieser Gewässerbegehung sind auch das Landratsamt sowie Vertreter der Stadt eingeladen. Insbesondere Anlieger könne bei der Besichtigung ihres Grundstücks teilnehmen, wie der verantwortliche Mitarbeiter des RP mitteilte. "Wir wollen Missstände so schnell und unbürokratisch wie möglich beseitigen", stellte Sebastian Krieg, der beim RP im Referat 53.2 für Gewässer 1. Ordnung, für den Hochwasserschutz Neckar-Bodensee entlang von Neckar, Eyach, Starzel und Ems zuständig ist, fest.

Am Mittwoch ging es an der Starzelmündung in Bieringen los. Bieringens Ortsvorsteher Walter Dettling begleitete die Experten und kam mit der Hausaufgabe zurück, dass er einen Ortsbewohner ansprechen muss, der seinen Komposthaufen zu nah am Gewässerrandstreifen stehen hat.

Bei der Begehung in Obernau gab es nichts zu beanstanden, doch hat man festgestellt, dass Ölfässer, die zur Verunreinigung des Flusses beitragen könnten, nahe am Gewässerrandstreifen gelagert werden. Hier wird nun das Landratsamt tätig.

In Bad Niedernau schauten sich die Fachleute die Stellen an, die für die Planung ökologischer Maßnahmen zum Hochwasserschutz ausgesucht wurden. Wie Krieg mitteilte, stehen mehrere Varianten zur Debatte, doch mit einer Realisierung kann man erst in zwei bis drei Jahren rechnen. Mit ein Handicap in der Umsetzung ist ein Landerwerb über Gemarkungsgrenzen hinweg.

Am zweiten Tag nahm man den Neckar in Rottenburg ins Visier. Hier musste man feststellen, dass ein Anlieger zwischen Gewässer und Randstreifen auf regierungseigenem Gelände eine Mauer hochgezogen hatte und eine Aufschüttung durchführte. Diese Art von privatem Hochwasserschutz ist nicht erlaubt. Der Anlieger muss mit einer Aufforderung zum Rückbau rechnen. Doch das Gesamtfazit dieser Gewässerbegehung sei eher positiv zu bewerten, stellte Krieg fest. "Gehölzschnitte müssen gemacht werden, einige Müllhalden und Komposthäufen, die in Rottenburg auf dem Gewässerrandstreifen stehen, müssen weg und dann passts."