Auftaktveranstaltung zur Flurbereinigung in Baisingen

Von Angela Baum Rottenburg-Baisingen. Rund 160 Hektar groß ist das Planungsgebiet für ein Flurbereinigungsverfahren in Baisingen-Süd. Am Dienstagabend hatte die Flurneuordnungsstelle Reutlingen/Tübingen/Zollernalb zur ersten Infoveranstaltung geladen.

Christian Kutterer, Sachgebietsleiter für Flurneuordnung beim Landratsamt, informierte die Eigentümer der Grundstücke. Kutterer meinte, dass es mindestens vier bis fünf Jahre dauern werde, bis alles in trockenen Tüchern ist. Profitieren werden die Eigentümer – vorwiegend Landwirte – von einer größeren Schlaglänge der Felder und einer verbesserten Agrarstruktur. Das Landratsamt plant die Anordnung eines vereinfachten Flurneuordnungsverfahrens in Baisingen-Süd, betroffen sind Felder und Grundstücke Richtung Göttelfingen.

Ausgespart wurde das Areal des ehemaligen Flughafengeländes, welches in ein Gewerbegebiet umgewandelt werden soll. Hier greift ein Bebauungsplan, ein Flurbereinigungsverfahren ist dort nicht notwendig. Mit dem Flurbereinigungsverfahren will die Stadt durch die Schaffung neuer Saumstrukturen einen Mehrwert an Ökologie für gefährdete Arten schaffen.

Nach der Begrüßung durch Ortsvorsteher Horst Schuh informierte Christian Kutterer die anwesenden Grundstückseigentümer, Bewirtschafter und interessierte Bürger über das geplante Flurbereinigungsverfahren.

Auch dessen Finanzierung kam zur Sprache. Zurzeit wird von einem Planungsbüro eine ökologische Vorplanung durchgeführt. Die Ergebnisse fließen in die ökologischen Leitsätze für Natur- und Landschaftsschutz ein. Diese werden zusammen mit der Naturschutzverwaltung, den Naturschutzverbänden sowie weiteren Behörden aufgestellt.

Das neue Flurbereinigungsverfahren für Baisingen-Süd werde sicherlich nicht solange dauern wie für jenes, welches im Zuge des Autobahnzubringers aus Nagold Richtung B 28a angeordnet wurde, betonte Kutterer.

Die Finanzierung des Verfahrens werde über Zuschüsse, Gelder der Stadt (30 000 Euro) sowie über Eigenanteile der Grundstückseigentümer geleistet. Die Eigenanteile der Grundstückseigentümer werden 1000 Euro pro Hektar nicht überschreiten, so Kutterer. Die Verfahrenskosten trägt das Land, dies sind Vermessungskosten, Vorplanungen und Werkverträge. Die Ausführungskosten werden bezuschusst, doch werden sie auch von der Teilnehmergemeinschaft getragen. Dies ist vor allem der Wegebau, die Vermessungskosten sowie der Landzwischenerwerb.

Kutterer betonte, dass unter den Grundstückseigentümern ein Grundstückstausch möglich sei. Ortsnahe Grundstücke sollten auch ortsnah bleiben, so Kutterer. Dennoch wird das betroffene Gebiet Außenbereich bleiben, erklärte er.

Im zweiten Teil der Veranstaltung waren die Anwesenden eingeladen, ein Konzept hinsichtlich der Hauptwirtschaftswege sowie der Acker- und Grünlandnutzung zu erstellen. Kutterer lobte das große Engagement der Anwesenden, betonte jedoch, dass die Planung keine Verbindlichkeit habe, aber zahlreiche Anregungen für die Planer liefert. An den Tischen war Kartenmaterial ausgelegt, über das sich die Teilnehmer gerne informierten.